Ausnahmen für Borkenkäferholz auf AMA-Flächen
Aufgrund des starken Borkenkäferbefalls in Teilen Österreichs ist auf Basis eines Erlasses des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vom 12. September 2017 die Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen Flächen unter den gegebenen Rahmenbedingungen als Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände möglich, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.
Folgende Bedingungen müssen dazu eingehalten werden: Der Antragsteller hat die notwendige Grundinanspruchnahme für die Lagerung von Schadholz spätestens 15 Arbeitstage ab Lagerbeginn der AMA unter Angabe der Feldstücks- und Schlagnummern zu melden. Die Lagerung erfolgt längstens bis 31. Dezember 2017 und nur auf Flächen in den betroffenen Gebieten. Die Flächen sind nach Ende der Schadholzlagerung unverzüglich wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu versetzen. Die Verfestigung beziehungsweise Schotterung der betroffenen Flächen ist auf das für die Lagerung zeitlich und räumlich unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.