Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben, wobei ein Abgehen von diesem Formerfordernis ebenfalls nur schriftlich erfolgen kann.

2. Angebote

2.1. Unsere Angebote gelten freibleibend.

2.2. Die in Katalogen, Prospekten und Preislisten etc. enthaltenen Angaben und Preise sind erst dann verbindlich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.

2.3. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers von uns angefertigte Entwürfe oder Skizzen etc. ist uns über unser Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.

3. Vertragsabschluß

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet oder die beauftragte Leistung tatsächlich erbracht haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge nach freiem Ermessen abzulehnen.

4. Auftragsabwicklung

4.1. Wir sind zwar prinzipiell bemüht, die beauftragten Anzeigen in den vom Auftraggeber gewünschten Nummern bzw. Ausgaben einzuschalten, leisten hierfür aber nur dann Gewähr, wenn der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Gleiches gilt für bestimmte Plazierungswünsche des Auftraggebers, deren Erfüllung zusätzlich
noch davon abhängig ist, daß der Auftraggeber den tariflichen Plazierungszuschlag vereinbart hat. Schadenersatzansprüche wegen nicht an vereinbarten Plätzen, nicht zeitgerechten oder überhaupt nicht erbrachten Anzeigen sind jedenfalls ausgeschlossen.

4.2. Der Ausschluß von Mitbewerbern kann nur bei einer Anzeigengröße von zumindest einer halben Seite für die gleiche und die gegenüberliegende Seite vereinbart werden. Eine derartige Vereinbarung muß jedenfalls schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mitbewerbers erfolgen. Auch in diesem Fall ist bei einem Zuwiderhandeln ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ausgeschlossen.

4.3. Redaktionelle Werbung wird mit der üblichen Kennzeichnung gebracht und es gelten hiefür die gleichen Bestimmungen wie für eigentliche Werbung.

4.4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß uns alle Text- und Druckunterlagen so zeitgerecht und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen, daß die Anzeige zum gewünschten Termin erscheinen kann. Die jeweiligen Abgabetermine hat der Auftraggeber festzustellen. Sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen werden von uns dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Wenn Mängel erst beim Druckvorgang festgestellt werden, hat der Auftraggeber das diesbezügliche Risiko zu tragen und insbesondere keinen Anspruch auf Preisänderung, Vertragsrücktritt etc.

4.5. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder auf diesem Wege veranlaßten Änderungen übernehmen wir keinerlei Haftung für allfällig hiebei unterlaufene Irrtümer.

4.6. Wir gewährleisten die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige auf Grund der vom Auftraggeber übergebenen Druckunterlagen. Bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber nur Anspruch auf eine Ersatzanzeige und dies auch nur dann, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt
wurde.

4.7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Wenn der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum letzten vorgesehenen Termin für allfällige Änderungen mit Änderungswünschen versehen zurücksendet, gilt der Probeabzug als genehmigt.

4.8. Allfällige für die Ausführung eines Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns diesbezüglich zu informieren und bei Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten hat. Dem Auftraggeber obliegt es insbesondere, dafür zu sorgen, daß ihm an übergebenen Unterlagen und dem Inhalt der beauftragten Anzeigen sämtliche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte etc. zustehen bzw. er für die Ausführung des Auftrages die erforderlichen Rechte Dritter erworben hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Ausführung der Aufträge zu beginnen, solange uns der Auftraggeber das Vorliegen der erforderlichen Rechtseinräumungen und Genehmigungen nicht nachgewiesen hat. Wir sind im übrigen nicht verpflichtet, Anzeigenaufträge auf ihren Inhalt zu überprüfen. Für diesen trägt der Auftraggeber die volle Haftung und hält uns im Fall der Inanspruchnahme schad- und klaglos. Wenn wir von Dritten in Anspruch genommen werden, werden wir dem Auftraggeber den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber dem Verfahren nicht als Streitgenosse bei, so sind wir berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen, und der Auftraggeber hat uns diesfalls sämtliche zu Recht erkannten oder verglichenen Ansprüche des Klägers sowie alle Prozeßkosten binnen 14 Tagen ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des Anspruches zu ersetzen.

5. Preis

5.1. Preisanbote erlangen Verbindlichkeit erst dann, wenn wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt haben. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.2. Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Preislisten. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Leistung geändert oder erweitert haben oder aber der Leistungsumfang durch den Auftraggeber reduziert wird. Gleiches gilt auch für den Fall, daß aus Gründen höherer Gewalt oder aus von uns nicht zu
vertretenden Umständen nicht der gesamte vorgesehene Auftrag abgewickelt wird. Die in der Anzeigenpreisliste vorgesehenen Nachlässe werden nur für solche Anzeigen gewährt, die innerhalb eines Jahres erscheinen, wobei diese Frist mit dem Erscheinen der ersten Anzeige zu laufen beginnt. Wenn uns der Auftraggeber nicht reproduktionsfähige Unterlagen zur Verfügung stellt, sind wir berechtigt, etwaige daraus erwachsende Kosten dem Auftraggeber nach vorheriger Verständigung in Rechnung zu stellen.

6. Zahlung

6.1. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.2. Zahlungen sind durch Bankeinzug (Abbuchung) oder fristgerecht ohne jeden Abzug in der in der Rechnung angegebenen Währung spesenfrei auf eines unserer Konten zu leisten, wobei als Zahlungstag der Tag des Einlangens bei uns oder unserer Zahlstelle gilt.

6.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder anderer Ansprüche, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit derartigen Gegenforderungen aufzurechnen.

6.4. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt:
a) Die Erfüllung unserer weiteren Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben,
b) eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Leistungstermine in Anspruch zu nehmen,
c) unsere gesamten Forderungen unabhängig von allfällig gewährten Zahlungszielen sofort fällig zu stellen und
d) ab jeweiliger Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu verrechnen und/oder
e) nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertragzurückzutreten.

6.5. Wenn der Auftraggeber einen Auftrag zwar im eigenen Namen aber auf fremde Rechnung (als Werbeagentur, Werbungsmittler etc.) erteilt hat, ist er im Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet, sämtliche ihm gegen seine Auftraggeber aus uns von ihm erteilten Aufträgen zustehenden Ansprüche abzutreten und sind wir in diesem Fall berechtigt, Zahlung direkt von den Kunden unseres Auftraggebers zu verlangen. Die diesbezügliche Abtretung tritt mit Zahlungsverzug ein und bedarf keines weiteren Rechtsaktes. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sämtliche Informationen hinsichtlich seiner noch offenen diesbezüglichen Forderungen zu erteilen.

7. Gewährleistung

Beanstandungen wegen allenfalls mangelhafter Auftragsabwicklung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung der entsprechenden Nummer schriftlich uns gegenüber erhoben werden, widrigenfalls jeglicher Anspruch auf Gewährleistung und Schadenersatz verfristet ist.

8. Allgemeines

8.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Wien Innere Stadt vereinbart.

8.2. Soweit im Einzelvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen worden ist, gelten ergänzend die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes, verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980.