Voglauer: ÖVP-Ministerien bei Herkunft am Zug
„Die umfassende Überarbeitung der bisherigen Vorschläge zur Herkunftskennzeichnung durch das Gesundheitsressort zeigt: entsprechende Verordnungsentwürfe könnten zeitnah an die Europäische Kommission übermittelt werden. Hierzu braucht es jetzt nur noch die Übermittlung versprochener Rechtsbegründungen bei der Kennzeichnung der verpackten Lebensmittel, welche von der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Landwirtschaftsministerium bereits zugesagt wurden“, freut sich die Agrarsprecherin der Grünen, Olga Voglauer. Konkret hat der Gesundheitsminister Vorschläge präsentiert, die verpflichtende Angaben zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, vorsehen sowie Angaben der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln. „Das ist ein mutiger Schritt, mit dem Österreich zum Vorreiter in Europa werden kann“, betont Voglauer. „Die Herkunftskennzeichnung macht auf lange Sicht dann Sinn, wenn wir auch europaweit eine transparente Kennzeichnung bekommen. Mit Spannung erwarte ich die Rückmeldungen der EU-Kommission zum österreichischen Verordnungsentwurf, um dann im europäischen Rechtsrahmen die Grundlage für die lang geforderte Herkunftskennzeichnung vorzulegen und ehest möglich auch umzusetzen“, sagt Voglauer.
In den letzten Monaten hatte das Gesundheitsministerium den Europarechtsexperten Prof. Obwexer mit einem Gutachten beauftragt, welches die rechtlichen Möglichkeiten einer nationalen Herkunftskennzeichnung prüfen sollte. Auf Grund des sehr engen Rahmens wurde ein ministerieller Vorschlag als Diskussionspapier vorgelegt, das nach Anhörung aller wichtigen Interessensvertreter überarbeitet wurde. Ausständig ist eine Begründung für den Zusammenhang Herkunft und Qualität, der für die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln EU-rechtlich notwendig ist. Diese wurde von der LK-Österreich und dem BMLRT zugesagt und muss noch in den Vorschlag eingearbeitet werden. Nach einer Begutachtung wird die Europäische Kommission prüfen, ob den Vorschlägen EU-rechtlich etwas entgegensteht oder ob diese so umgesetzt werden können. „Wir sollten nun rasch ins Tun kommen und auch national die Vorarbeiten dazu leisten. Hierzu zählt die Freigabe durch das Wirtschaftsministerium bezüglich des Lückenschlusses bei „Business to Business“-Verkäufen. Bei diesem werden inländische Verarbeitungsbetriebe (Fleisch und Milch) dazu verpflichtet, das Ursprungsland in den Handelspapieren anzugeben. Nur so kann dann auch in der Gemeinschaftsverpflegung volle Transparenz entstehen. Ich rechne mit der tatkräftigen Unterstützung der ÖVP-Ministerien, da es hier ja um ein bereits paktiertes Thema geht“, hält Voglauer fest.