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Geflügelwirtschaft auf Prüftour

Österreichs Geflügelwirtschaft bemängelt weiterhin die Kennzeichnung von Geflügelprodukten. Bei Überprüfungen in den Regalen des Einzelhandels wurden die Fleischverpackungen unter die Lupe genommen. Gerade bei marinierter Ware oder sortierten Fleischstücken – sogenannter Convenience-Ware ist oft nicht erkennbar, ob das Fleisch vom heimischen Bauernhof stammt oder von außerhalb der EU. „Die Produktherkunft ist missverständlich oder nicht angeführt“, sagt Markus Lukas, Obmann der Geflügelgenossenschaft. „Bei verarbeiteten Produkten sind rund drei Viertel der getesteten Produkte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus Österreich“.

Der Generalsektretär der LK-Ö, Lembacher, richtet deshalb im Rahmen des Pressegesprächs einen Appell an die künftige Bundesregierung, die Kennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in Gemeinschaftseinrichtungen klarer zu regeln. Ob das Tier selbst aus Österreich stammt, geht aus einer Bezeichnung: „hergestellt in Österreich“ nicht klar hervor. Immerhin habe der Nationalrat 2006 bei Verabschiedung des Tierschutzgesetzes verlangt, dass Bund, Länder und Gemeinden im Einkauf die Ziele des Gesetzes unterstützen müssten. Noch immer dürfen öffentliche Großküchen Ware auch ohne AMA-Gütesiegel erwerben. Lukas betonte, dass alle Mitglieder die Kriterien des AMA-Gütesiegels einhalten. In Österreich dürfen nur 30 kg Lebendmasse je m² gehalten werden, während die EU 42 kg erlaubt. Außerhalb der EU seien höhere Besatzdichten möglich.

Die höheren Standards für österreichisches Geflügel kommen auch im verhältnismüßig hohen Bio-Anteil zum Ausdruck. 12% der Masttiere leben auf Biohöfen. Alle Betriebe verwenden ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel. Schon jetzt liegt der Selbstversorgungsgrad bei Masthühnern in Österreich bei 82%. Die Mäster sehen sich in der Lage, den österreichischen Handel auch zu Spitzenabsatzzeiten ausreichend beliefern zu können. Ein großer Schritt in die richtige Richtung wird im kommenden April gesetzt, so Lukas, wenn die Primärzutatenverordnung in der EU in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt muss ein Produkt, das sich mit österreichischer Herkunft schmückt, in dem aber keine Primärzutat aus Österreich enthalten ist, eine eindeutige Zusatzinformation anbringen, woher diese Primärzutat ist. Experten rechnen damit, dass die meisten Firmen ab Inkrafttreten der Verordnung auf Hinweise wie „Hergestellt in Österreich“ verzichten werden.