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VÖS kann mit höheren Tierschutz-Standards leben

Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) sieht die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes beziehungsweise der 1. Tierhaltungsverordnung als Schritt hin zu einer weiteren Anhebung der Tierschutzstandards. „Für die Schweinehaltung bringt die neue Tierhaltungsverordnung vor allem im Bereich der Ferkelkastration und des Schwanzkupierens strengere Vorschriften. Der Einsatz wirksamer Schmerzmittel wird verpflichtend, dies ist ein klarer Schritt zu mehr Tierwohl“, stellte der VÖS in seiner Funktion als Dachverband der Zuchtorganisationen sowie der Erzeugergemeinschaften für Ferkel und Mastschweine in Österreich fest.

Der vorliegende Begutachtungsentwurf ist das Ergebnis einer zweijährigen Evaluierungsphase, in der wissenschaftlich und fachlich fundiert alle Möglichkeiten analysiert wurden. Alle Interessengruppierungen konnten ihre Vorstellungen einbringen und haben diesen Prozess begleitet. In diesem Zusammenhang muss laut VÖS festgestellt werden, „dass weder in Österreich noch in der gesamten EU ausgereifte, praxistaugliche Alternativen zu finden sind“.

Zu den diskutierten Verfahren im Bereich der Ferkelkastration zählt zum einen die umstrittene Behandlung mit Improvac®, welche das Hodenwachstum und damit die Bildung von Sexualhormonen sowie des typischen Ebergeruchs vermindert. Als Zweites wird die Kastration mit Betäubung und Schmerzmitteleinsatz genannt. Eine Vollnarkose in der ersten Lebenswoche wäre mit einem hohen Verlustrisiko verbunden und die dafür notwendigen Medikamente dürfen nur von Tierärzten verabreicht werden. Die dritte Variante stellt das Mästen von intakten Ebern dar, wobei es bei dieser Haltungsform vermehrt zu Verletzungen der Tiere kommen kann. In Österreich werden außerdem Eber als genussuntauglich eingestuft, dies würde zuvor eine Gesetzesänderung voraussetzen.

„In der 1. Tierhaltungsverordnung wird auch Folgendes festgehalten: Wenn praxistaugliche, sichere und durch den Landwirt anwendbare Verfahren zur Betäubung der Ferkel bei der Kastration zugelassen werden, müssen diese künftig auch zur Anwendung kommen. Dies zeigt, dass sich österreichische Schweinehalter bei der Forderung nach mehr Tierschutz kompromissbereit und zukunftsorientiert zeigen“, so der Verband.