Tomaten: Europäisches Patent-Verbot ausgehebelt
Europäisches Patentamt torpediert Intention des Europäisches Patentgesetzes
Das Europäische Patentamt (EPA) hat neuerlich ein Patent auf die traditionelle Züchtung von Tomaten mit einer Resistenz gegen TBRVF, das sogenannte Jordan-Virus, erteilt. Die patentierten Genvarianten wurden nicht erfunden, sondern in wilden Tomaten entdeckt, aus Ursprungsländern wie Peru. Die Patentansprüche scheinen dabei extra so formuliert, dass sie das ausdrückliche Verbot von Patenten auf züchterische Verfahren der Kreuzung und Selektion und die daraus entstehenden Pflanzen umgehen. „Eine niederländische Firma umschreibt in ihrem Antrag Pflanzenzucht als ‚Verfahren für die Herstellung von Pflanzen, umfassend das Züchten eines Samens‘. Und das Europäische Patentamt hat dieses Skandal-Patent akzeptiert!“, kritisiert Dagmar Urban, Expertin für Saatgutrecht bei ARCHE NOAH.
Im Ergebnis könnte das Patent, da nicht einmal der sogenannte „Disclaimer” eingefügt wurde, alle Tomatenpflanzen umfassen, die über jene DNA-Teile verfügen, die eine Resistenz gegen das TBRFV-Virus verleihen. Ebenso könnten Pflanzen betroffen sein, die natürliche Genvarianten mit einer solchen Resistenz erben, wie sie durch Kreuzung und Selektion mit Wildtomatenpflanzen gewonnen werden. Dadurch wird die 2017 eingeführte Regel für ein Patentverbot ihrer Wirkung vollständig beraubt.
Das Verbot von Patenten auf züchterische Verfahren der Kreuzung und Selektion und die daraus entstehenden Pflanzen wurde 2017 auf Initiative der EU erneuert und verschärft. Laut Patentamt soll ein „Disclaimer” traditionelle Züchtung davor schützen, von solchen Patenten betroffen zu sein – diese Idee funktioniert in der Praxis nicht, wie das neue Patent zeigt. „Die EU wollte die Monopolisierung natürlicher genetischer Ressourcen und klassisch gezüchteter Pflanzen stoppen. Wenn die EU jetzt nicht reagiert, wird sie unglaubwürdig“, sagt Dagmar Urban.
Existentielle Bedrohung
Patente auf Pflanzen mit natürlichen Eigenschaften sind vor allem für kleine und mittelständische traditionelle Züchter ein existentielles Problem. Diese Patente verursachen hohe Kosten und rechtliche Unsicherheiten. Sie schaffen Monopole auf die Nutzung der beanspruchten Eigenschaften für 20 Jahre. Sehr oft wird der Zugang nur über Lizenzverträge und gegen hohe Gebühren erlaubt, er kann aber auch gänzlich verboten werden.
Unter diesen Umständen und aufgrund rechtlicher Unsicherheiten müssen Züchtungsvorhaben aufgegeben werden. Nach Angaben in der Industrie-Datenbank Pinto kontrolliert die Firma über das neue Patent den Zugang zu 39 Pflanzensorten, die andernfalls nach der Absicht der europäischen Patentgesetze für die weitere Züchtung frei genutzt werden könnten. In den letzten Jahren hat das Europäische Patentamt die Patentierung immer weiter auf den Bereich der klassischen Züchtung ausgedehnt. Beispiele für jüngst erteilte Patente auf natürlicherweise vorkommende Gene umfassen Mais, Spinat, Tomaten und Salat.
Das EU-Parlament hat in der Diskussion über die künftige Regulierung von Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) vorgeschlagen, zumindest Patente auf klassische Pflanzenzüchtung und natürlich vorkommende Genvarianten zu verbieten. Ebenso sollten Patente auf Neue Gentechnik verboten werden. Im aktuellen Entwurfstext aus dem Dezember 2025 ist aber keine dieser Forderungen mehr enthalten. „ARCHE NOAH fordert das Europäische Parlament auf, diesen Entwurf zurückzuweisen oder klar zu verbessern, um die notwendigen Verbote von Patenten zu stärken“, so Dagmar Urban abschließend.
Recherchebericht von „Keine Patente auf Saatgut!” zu jüngst erteilten Patenten: www.no-patents-on-seeds.org/de/7-Patente-Bericht (Dezember 2025)


