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ARCHE Noah fordert Patente-Stopp

Mit 1. Juni 2023 tritt das Europäische Einheitspatent in Kraft. Das Ziel der Neuregelung ist eine Vereinfachung der Patentanmeldung und eine höhere Anzahl an Patenten. „Mit dem Europäischen Einheitspatent könnte eine Flut an Patenten auf Saatgut angemeldet werden – umso dringender muss der Missbrauch des Patentrechts in diesem Bereich ein für alle Mal beendet werden“, sagt Dagmar Urban, politische Referentin bei ARCHE NOAH. „Österreich ist seit der jüngsten Patentgesetz-Novelle Vorreiter in Europa. Jetzt muss auch europaweit endgültig klargestellt werden, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung nicht patentierbar sind!“, fordert Arche Noah.

Für Patentanmelder wird es damit einfacher und günstiger, ein Patent in allen teilnehmenden Staaten anzumelden. „Kleine und mittelständische Züchter kämpfen bereits jetzt mit der enormen rechtlichen Komplexität bei Patenten auf herkömmliches Saatgut, die es eigentlich gar nicht geben sollte. Diese Komplexität nimmt nun noch zu. Eine rasche Lösung des Problems ist darum unerlässlich. Züchter, die bewusst ohne Gentechnik arbeiten, sollen sich nicht mit Details des Patentrechts herumschlagen und mit ständiger Rechtsunsicherheiten leben müssen“, so Dagmar Urban von Arche Noah.

Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht von „No Patents on Seeds“ wurden vom Europäischen Patentamt allein im Jahr 2022 mehr als 20 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Zudem wurden rund 100 weitere Patentanmeldungen veröffentlicht – und ein einziger Antrag kann sich auf tausende Genvarianten beziehen.

Allerdings gibt es auch kleine Verbesserungen durch das Einheitspatent: So gibt es Ausnahmen für den Wirkungsbereich von Patenten auf biologisches Material zum Zweck der Forschung und Entwicklung bzw. auch für die Weitervermehrung durch Bäuerinnen und Bauern, die das Material ursprünglich mit Zustimmung der Patentinhaber erworben haben.  Diese Ausnahmen greifen jedoch zu kurz und ermöglichen Züchter nicht wie beim Sortenschutz, das Material zu nutzen um eine Sorten zu entwickeln und zu verkaufen. Wie die Ausnahmen genau ausgelegt werden, ist außerdem noch unklar.

„Österreich hat mit der am 20. Mai in Kraft getretenen Novelle des Patentgesetzes einen Meilenstein gesetzt. Nun muss endlich auch auf europäischer Ebene klargestellt werden, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung nicht patentierbar sind. Sonst wird eine Flut an Patenten auf Saatgut wichtige Eigenschaften in die Hände von wenigen Konzernen spülen. Damit wäre die überlebenswichtige Möglichkeit, biologische Vielfalt in Zeiten der Klimakrise gemeinsam nachhaltig zu nutzen für viele Jahre blockiert“, so Dagmar Urban abschließend.