Pilotprojekt zur mobilen Schlachtung startet
Oberösterreich startet erstmalig mit einem Pilotprojekt zur mobilen Schlachtung. „Damit können wir den Tieren den Transport- und Schlachthofstress ersparen. Dieses Konzept eignet sich gut für die Mutterkuhhaltung und entspricht sowohl den Wünschen vieler tierhaltender Betriebe als auch den steigenden Anforderungen der Konsumenten“, teilte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger mit. Er verwies auch auf die Qualitätssteigerung und die Möglichkeit zur Differenzierung, die sowohl für die Schlachtbetriebe und Fleischereien als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe im Zuge dieser Kooperation entsteht.
Die Schlachtung von Tieren am landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt weitgehend stressfrei, da diese im gewohnten Umfeld des Nutztieres beginnt und somit der Lebendtransport entfällt. Das Land Oberösterreich ermöglicht und fördert nun mobile Schlachtanlagen als Erweiterung einer bestehenden Zulassung als Schlachtbetrieb, die Verantwortung für den gesamten Prozess liegt beim Schlachtunternehmen. Die vor der Schlachtung erforderlichen Untersuchungen, die Ruhigstellung, die Betäubung sowie die Entblutung können daher künftig direkt am Herkunftsbetrieb des Tieres umgesetzt werden.
„Der Fokus der mobilen Schlachtung liegt auf der Rinderwirtschaft, die in Oberösterreich einen wichtigen Betriebszweig darstellt. Auf 14.066 Betrieben werden 569.875 Tiere, davon 222.360 Schlachtrinder gehalten. Die Wertschöpfung aus dem Verkauf von Rindfleisch liegt in unserem Bundesland jährlich bei rund 280 Mio. Euro. Ein Drittel aller heimischen Schlachtungen erfolgt in Oberösterreich. Eine Beantragung der Zulassung für die Schlachtung weiterer Tierarten ist möglich. Die aktuell erarbeiteten Anforderungen sowie das den Betrieben zur Verfügung gestellte Informationsblatt beziehen sich jedoch in erster Linie auf Rinder“, so Hiegelsberger.
„Mobile Schlachtungen bergen eine Reihe von Anforderungen, sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Die Anforderungen an eine teilmobile Schlachtanlage gelten jeweils für Einzelschlachtungen“, erläuterte Landesveterinärdirektor Thomas Hain.
Das Tier ist im Zuge dieser mobilen Schlachtung vor der Betäubung zu fixieren und ruhig zu stellen, um eine sichere und schonende Betäubung zu gewährleisten. Dabei kann die Fixiereinrichtung entweder vom Schlachthofunternehmer mobil zum tierhaltenden Betrieb mitgebracht werden oder vor Ort vorhanden sein. In jedem Fall trägt der Schlachthofunternehmer die Verantwortung für die Eignung und Funktionsfähigkeit der Fixiereinrichtung. Er entscheidet auch über das eingesetzte Betäubungsverfahren und trägt die Verantwortung für dessen ordnungsgemäße Durchführung. Auch am landwirtschaftlichen Betrieb ist ein funktionsbereites Betäubungsgerät in Reserve bereitzuhalten.
Vor der Betäubung ist das zu schlachtende Tier einer amtlichen tierärztlichen Untersuchung an einem geeigneten Untersuchungsplatz zu stellen. Die Tötung des Tieres selbst erfolgt im Anschluss durch Blutentzug, dieser findet im zugelassenen, mobilen Teil der Schlachtanlage statt. Nach der Schlachtung hat der Transport in den stationären Schlachthof binnen einer Stunde zu erfolgen, dort wird der Tierkörper unverzüglich in den Schlachtraum zur weiteren Verarbeitung verbracht, um die Qualität des Schlachtkörpers zu gewährleisten.
Die Antragsstellung erfolgt durch den Schlachthofunternehmer über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Im Zuge dieser Antragsstellung ist eine möglichst genaue Projektbeschreibung im Sinne der Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung erforderlich. Eine Zulassung hat sowohl für die mobile Schlachtanlage als auch für die einzelnen Fixiereinrichtungen zu erfolgen. Dabei ist für jeden tierhaltenden Betrieb die Art der vorhandenen Fixiereinrichtung im Antragsprojekt zu beschreiben. Zudem ist jede Schlachtung rechtzeitig vorab beim zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden und dabei der konkrete Zeitpunkt der Schlachtung zu vereinbaren, da diese während der Betäubung und Entblutung anwesend sein müssen. Die dafür anfallenden Gebühren werden dem Schlachthofunternehmen verrechnet.
Da es sich bei dieser Methode um einen innovativen, neuen Weg handelt, werden drei Pilotprojekte im Rahmen der Förderung „Agrarische Forschung und Entwicklung“ aus Landesmitteln unterstützt. Projekte können auch im Rahmen von LEADER abgewickelt werden, sofern eine Einigung mit der lokalen Aktionsgruppe erzielt wird. Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen einem Schlachtbetrieb und mindestens drei landwirtschaftlichen Betrieben, sofern die veterinärrechtlich einwandfreie Vorgangsweise sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt in beiden Fällen durch das Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, und endet für diese Pilotphase mit 31. Dezember 2020.
Förderfähig sind sowohl der Schlachtanhänger als auch mobile Schlachtboxen sowie die Fixiereinrichtung an jedem teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieb, für jeweils ein Tier, mit 40% der Nettokosten. Das Zugfahrzeug selbst wird nicht gefördert. Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schlachtbetrieb und den beteiligten Landwirten.