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Pflanzenschutz-Studien: Veröffentlichung bei Antragsstellung

Studien über Risiken von Pflanzenschutzmitteln müssen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung veröffentlicht werden. Nach dem Trilog im Februar hat das Europäische Parlament jetzt formal die EU-Verordnung über „Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette“ abgesegnet. Danach müssen Hersteller von Pflanzenschutzmitteln Einsicht in ihre Studien gewähren, in denen die Gesundheits- und Umweltrisiken der Wirkstoffe untersucht wurden. Ist ein Antrag auf Zulassung angenommen, wird die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) die Studien veröffentlichen. Das betrifft alle Studien und nicht nur jene, die im Sinne des Herstellers ausfallen. Allerdings kann der Antragsteller auf Ausnahmen von der Veröffentlichung bestehen, wenn dadurch Firmengeheimnisse berührt werden und die Einsicht von Wettbewerbern dem Antragsteller schaden könnte. Die EFSA wird den geheim gehaltenen Teil der Studien prüfen und entscheiden, ob er der Öffentlichkeit wirklich vorenthalten werden muss.

Vor allem der Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte im Europaparlament für Streit gesorgt. Die Abgeordnete und Berichterstatterin Renate Sommer aus Deutschland (CDU) setzte sich dafür ein, dass die Studien erst dann veröffentlicht werden, wenn der Wirkstoff auch zugelassen ist. Sommer konnte sich aber gegen eine Mehrheit im Parlament nicht durchsetzen, die für eine Veröffentlichung gleich mit der Antragstellung plädierte. Sie trat daraufhin als Berichterstatterin zurück.

Die Europäische Kommission hatte im April 2018 einen Vorschlag für mehr Transparenz im allgemeinen Lebensmittelrecht der EU vorgelegt, der neben der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch gentechnisch veränderte Organismen und Futtermittelzusatzstoffe betrifft. Innerhalb von weniger als einem Jahr konnten sich das Europäische Parlament, EU-Rat sowie -Kommission einigen.