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Fristverlängerung für Pflanzenschutz auf Greening-Flächen

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Fristverlängerung für die Vorschläge der EU-Kommission zum Pflanzenschutzverbot bei Anbau von heimischen Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen durchgesetzt, berichtet die Landwirtschaftssprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Elisabeth Köstinger. „Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Es konnte somit ein Schnellschuss der EU-Kommission abgewandt und der Druck für eine Überarbeitung der Vorschläge erhöht werden“, so Köstinger, die Planungssicherheit für die Landwirte fordert.

„Ein Ackerbaubetrieb in meiner Region hat mir die Folgen der sogenannten ‚Vereinfachung‘ vorgerechnet. Jährlich sind das Einkommenseinbußen von 1.500 Euro. Derartige Einschnitte unter dem Deckmantel der ‚Vereinfachung‘ können wir nicht unterstützen“, unterstreicht die Landwirtschaftssprecherin. Das habe nichts mit glaubwürdiger Politik zu tun. „Maßnahmen, die derart massiv in das Betriebseinkommen der betroffenen Landwirte eingreifen, kann nicht zugestimmt werden“, so Köstinger.

Jetzt gehe es darum Überzeugungsarbeit zu leisten. „Über 70% des Bedarfs an Eiweißerzeugnissen werden derzeit in die EU importiert. Die völlige Abhängigkeit von Brasilien und anderen Exportländern kann nicht das Ziel sein, weder wirtschaftlich noch umweltpolitisch“, erläutert die ÖVP-Agrarpolitikerin. „Wir müssen darauf hinarbeiten, langfristig gentechnikfreie Futtermittel in Europa zu produzieren, um die Importabhängigkeit zu reduzieren.“

Köstinger verweist auf das ökologische Potenzial von sogenannten Leguminosen: „Der Anbau macht den Boden fruchtbarer, reduziert den Bedarf an Düngemittel und trägt zum Erosionsschutz bei. Ein Pflanzenschutzverbot wäre also im doppelten Sinne Selbstbetrug.“

„Mit der Fristverlängerung hat der Agrarausschuss eine ‚Cooling-off‘-Phase durchgesetzt. Die EU-Kommission muss nun ihre Vorschläge überarbeiten. Ich hoffe, dass sich auch die Position der Agrarminister entsprechend dreht. Das letzte Mittel ist das Veto des Europäischen Parlaments“, so Köstinger. Bis 13. Juni muss die Entscheidung fallen.