Oberösterreich zieht nach fünf Jahren Boden-Bilanz
Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit mit einem bedarfsgerechten Nährstoffkreislauf ist das zentrale Ziel der Beratungstätigkeit der Landwirtschaftskammer OÖ mit der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, die nunmehr seit fünf Jahren im Einsatz ist. „Ein Aushungern der Böden durch Einsparung von Nährstoffen ist dabei ebenso wenig sinnvoll wie übertriebener, nicht bedarfsgerechter Einsatz von Betriebsmitteln. Die Flächen, die zur Produktion von Lebensmitteln zur Verfügung stehen, müssen gepflegt und ernährt werden. Die Böden sind auch durch gezielte Maßnahmen vor Bodenabtrag oder Versauerung zu schützen“, stellte LK-Präsident Franz Reisecker fest anlässlich einer Pressekonferenz fest.
Von landwirtschaftlicher Seite werde intensiv am Schutz des Bodens gearbeitet. „Den Bewirtschaftern ist klar, dass auch nur ein geringer Verlust von wertvollem Oberboden eine jahrelange und intensive Anstrengung zum Wiederaufbau notwendig macht“, so Reisecker. Mit der Teilnahme an verschiedenen ÖPUL-Maßnahmen, der Durchführung von Bodenuntersuchungen, Veränderungen in der Fruchtfolge oder in der Bodenbewirtschaftung (konservierende Bodenbearbeitung, Mulch- und Direktsaat) und der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen würden die Bäuerinnen und Bauern den bestmöglich machbaren Bodenschutz betreiben.
Ein übermäßiger Bodenbedarf führe aber vor allem in Ballungsräumen dazu, dass der Boden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werde. „Unsere Bäuerinnen und Bauern legen verstärktes Augenmerk darauf, den Boden mit bedarfsgerechter Nährstoffversorgung und der Vermeidung von Erosion gesund zu halten, um die Versorgung mit Lebensmitteln trotz rückläufiger Anbaufläche zu gewährleisten. Die Politik ist gefordert, den Druck auf den Boden im Hinblick auf Verbauung und Versiegelung zu mindern“, stellte Reisecker fest.
Betrachte man die Beprobungen der Agentur für Gesundheit und Ernährung (AGES) und die Bodenuntersuchungen, die über die Boden.Wasser.Schutz.Beratung abgewickelt wurden, so könne den oberösterreichischen Böden ein durchwegs gutes Zeugnis ausgestellt werden. „Insgesamt wurden bis jetzt mehr als 8.000 Acker- und 14.000 Grünlandproben untersucht“, berichtete der LK-Präsident. Die pH-Werte im Grünland seien durchwegs in einem neutralen oder schwach sauren Bereich. Auf die Erhaltungskalkung dürfe dennoch nicht vergessen werden, damit sich die Pflanzenzusammensetzung nicht ungünstig verändere und die Nährstoffverfügbarkeit unter sauren Bedingungen leide. Im Ackerbau sei die Situation beim pH-Wert, bezogen auf das Projektgebiet von GRUNDWasser 2020, noch besser. Eine regelmäßige Kalkung sei am Acker gängige Praxis. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchung sollten als Grundlage genommen werden, um den pH-Wert nachhaltig im neutralen Bereich zu halten.
Die Ergebnisse zeigen weiters, dass sich 94% der auf Humus beprobten Ackerflächen in einem humosen (2 bis 4,5% Humus) beziehungsweise stark humosen (mehr als 4,5% Humus) Bereich befinden. „Gerade für Marktfruchtbetriebe, die sich nicht über Nährstoffe und organische Masse aus der Tierhaltung bedienen können, ist dies eine beachtliche Leistung. Der langjährige Zwischenfruchtanbau, die reduzierte Bodenbearbeitung und der Erosionsschutz zeigen ihre Wirkung“, ist Reisecker überzeugt. Insgesamt befänden sich auch die Humusgehalte auf Grünlandbeständen auf hohem Niveau.
„Die Produktionsfunktion des Bodens kann nur im Einklang mit den Funktionen Wasserreinigung, Nährstoff- und Kohlenstoffkreislauf sowie Biodiversität funktionieren. Nur dann bleibt die Bodenfruchtbarkeit für Generationen aufrechterhalten“, erläuterte Agrarlandesrat Max Hiegelsberger. Im Bodenschutzgesetz seien Bestimmungen zu Erhaltung und Schutz vor schädlichen Einflüssen getroffen. Regelungen betreffend Düngung, Klärschlamm- und Kompost- oder Pflanzenschutzmittelverwendung seien in diesem Landesgesetz enthalten.
„Überhöhte Dünger- und Pflanzenschutzmittelgaben sind nicht im Sinne der Betriebsführer, da daraus nur unnötige Kosten entstehen. Die Landwirte müssen in Zukunft noch mehr auf die bedarfsgerechte und standortangepasste Düngung achten. Nur so können die Nitratgehalte in belasteten Grundwasserkörpern und die Stickstoff- oder Phosphorwerte in Oberflächengewässern gesenkt oder gänzlich vermieden werden. Die Einträge in die Oberflächengewässer passieren überwiegend durch Flächenerosion. Die gesetzlichen Abstände zu Gewässern und Pufferzonen wie Gewässerrandstreifen auf Ackerflächen müssen hier unbedingt eingehalten und notfalls ausgedehnt werden. Das gemeinsame Ziel der Landwirte und der Wasserversorger soll auf Dauer die Aufrechterhaltung einer guten Gewässerqualität sein“, unterstrich der Landesrat.
Aus der Bodenuntersuchungsaktion der LK OÖ gehe hervor, dass das Stickstoff-Nachlieferungsvermögen der Ackerflächen erfreuliche Werte aufweise. Auf Flächen, die sich in einer hohen Versorgungsstufe befinden, werde empfohlen, die Stickstoffdüngung um 10% zu reduzieren. „Die Phosphorgehalte auf Ackerflächen sind in Ordnung, weisen jedoch keine Überversorgung auf. Bescheiden ist die Phosphorversorgung am Grünland. Hier ist lediglich ein Fünftel der beprobten Flächen in einer ausreichenden Versorgungsstufe einzuordnen, es wird eine bedarfsgerechte Phosphordüngung empfohlen“, so Hiegelsberger. Dem gegenüber sei die Kaliumversorgung der oberösterreichischen Grünland- und Ackerflächen durchaus zufriedenstellend.
„In den vergangenen Jahren hat sich die Boden.Wasser.Schutz.Beratung vermehrt mit dem Thema Bodenverlust auseinandersetzen müssen. Starkregen-Ereignisse haben Schäden hinterlassen, die nicht nur die Landwirtschaft enorm betroffen haben. Auch Kommunal- und Privatflächen sind mitunter in Mitleidenschaft gezogen worden und haben den emotionalen Druck auf die landwirtschaftlichen Betriebsführer stark erhöht“, berichtete der für die Grund- und Trinkwasserwirtschaft zuständige Landesrat Elmar Podgorschek. Komme es zu einem Erosionsereignis, so seien Bäuerinnen und Bauern die primär Geschädigten. Der wertvolle Boden, die darin enthaltenen Nährstoffe und die organische Substanz könnten bei starken Abschwemmungen gänzlich verloren sein. Ein Verlust von nur fünf Millimeter Boden könne, monetär bewertet, zu Einbußen von 600 Euro und mehr führen. Die Kosten für die Wiederherstellung der Fläche seien hier noch gar nicht einberechnet. „Dies zeigt einmal mehr, dass die Landwirte ein sehr starkes Eigeninteresse am Erhalt der Bodenfruchtbarkeit haben“, sagte der Landesrat. Folgeschäden könnten auch auch die Gewässergüte betreffen. Maßnahmen zum Schutz von Erosionen seien daher von großer Bedeutung.