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Ukrainisches „Schummelfleisch“ legal EU-Ware

Aktuell kursieren Medienberichte, nach denen Geflügelfleisch aus der Ukraine als hochwertiges Filet und gekennzeichnet als EU-Ware in den EU-Binnenmarkt gelangt. Diese Praxis belegt für Oberösterreichs Landwirtschaftskammerpräsident Franz Reisecker einmal mehr, dass eine stringente Herkunftskennzeichnung, wie sie EU-weit mit 2020 verpflichtend wird, dringend notwendig ist. „Darüber hinaus gilt es, die im österreichischen Regierungsprogramm verankerte Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel und in der Gemeinschaftsverpflegung rasch umzusetzen“, so  Reisecker.

 Die Einfuhr von Hühnerbrust aus der Ukraine in die EU ist begrenzt. Medienberichten zufolge liefert ein ukrainischer Konzern Teilstücke mit Knochen an eigene Filialen in der Slowakei und den Niederlanden, denn der Import von diesen als minderwertig eingestuften Teilen ist durch die EU nicht begrenzt. In den Filialen werden dann die Knochen entfernt und wird das Fleisch als hochwertige Hühnerbrust auf dem europäischen Markt verkauft.

Die EU vergibt Kredite an Firmen in der Ukraine, um die dortige Wirtschaft zu modernisieren und die Ukraine näher an die EU heranzuführen. „Das ist ein wichtiger und strategisch richtiger Prozess, um auch in Staaten mit einem Assoziierungsabkommen die strengen EU-Standards punkto Tierhaltung, Hygiene und Qualität zu etablieren und einzufordern“, so Reisecker. „Es ist aber abzulehnen, dass damit Groß-Mastanlagen von ukrainischen Oligarchen gefördert werden, in denen die EU-Standards nicht eingehalten werden.“ Hinzu kommt, dass besagter Konzern das Fleisch aus der EU zollfrei an Drittstaaten verkaufen kann.

 „Ich fordere die EU-Kommission auf, diese Sache näher zu untersuchen, ob hier möglicherweise ein Zollbetrug vorliegt. Sie soll auch prüfen, ob der Import des Geflügelfleisches auch bei Verbleib des Brustknochens mengenmäßig beschränkt werden kann, um eine Umgehung der Regeln zu vermeiden.“ Es müssten Regelungen geschaffen werden, dass bei Fleisch auch in verarbeiteter Form die Herkunft verpflichtend anzugeben ist und nicht nur bei Geflügel im Ganzen oder in Teilstücken, plädiert  Reisecker. Den Konsumenten müsse klar mitgeteilt werden, wo ihre Lebensmittel herkommen, das heißt in diesem Fall, wo die Tiere gemästet und geschlachtet wurden. Auf EU-Ebene wird es entsprechende Regelungen ab April 2020 geben, doch reichen diese aus Sicht der Landwirtschaftskammer noch nicht aus.