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Kuh-Attacke: „FIS-Regeln“ für Almen sollen kommen

Vertreter der Tiroler Landesregierung, der Bauern, des Tourismus und des Alpenvereins haben heute bei einem Runden Tisch über die weitere Vorgangsweise nach dem Zivilprozessurteil beraten, bei dem der Viehhalter im Fall der tödlichen Kuhattacke in 1. Instanz zu hohen Entschädigungszahlungen verurteilt wurde. Es werde einen umfassenden Versicherungsschutz für Landwirte sowie Nachschärfungen im bundes- und landesgesetzlichen Bereich geben, kündigte Landeshauptmann Günther Platter bei einer Pressekonferenz nach der Unterredung an. „Ich habe zudem den Auftrag erteilt, eine Informationskampagne aufzusetzen, die auch eine Vermarktungsoffensive für regionale Tiroler Produkte beinhaltet“, sagte Platter.

Der „umfassende Versicherungsschutz“ soll auf der bestehenden Wegeversicherung aufsetzen und erweitert werden, so der Landeshauptmann laut APA. Details müssten dabei noch ausgearbeitet werden. „Das wird auch ein bundesweites Thema sein“, fügte LH-Stellvertreter und Agrarreferent Josef Geisler hinzu. Der Versicherungsschutz soll jedenfalls noch vor dem Sommer finalisiert werden. Die Kosten dafür würden sich in einem „überschaubaren Rahmen“ bewegen, zeigte sich Platter überzeugt. Man werde mit Tourismus und Landwirtschaft eine Lösung finden, was die finanzielle Bedeckung betrifft.

Bei der vorgesehenen bundesgesetzlichen Nachschärfung berief sich Platter auf Bundeskanzler Sebastian Kurz, der diese bereits im Pressefoyer nach dem Ministerrat angekündigt hatte. Hier gehe es um eine „verschärfende Bestimmung“ im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die Platz greifen werde. Wie Kurz verwies Platter auf die zuständigen Ministerien (Justiz und Landwirtschaft), die nun beauftragt seien, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger sprach in diesem Zusammenhang die Bestimmung über die Tierhalterhaftung an, die adaptiert werden könnte.

Die landesgesetzliche Bestimmung, die verschärft werden soll, betrifft das Tiroler Almschutzgesetz. Hier werde man ebenfalls „mehr auf Eigenverantwortung“ setzen, betonte Platter. Analog zu den „FIS-Regeln“ auf Skipisten werde es auch im Bereich der Almen „Regeln des Miteinanders“ geben, meinte Geisler, der von einem bisher noch ziemlich „rechtsfreien Raum“ sprach.

Dem vom Urteil betroffenen Bauern sagten Platter, Geisler und Hechenberger volle Unterstützung und Schadloshaltung zu. „Wir werden ihn nicht im Stich lassen“, so der Landeschef. Man hoffe aber, dass das Urteil in der nächsten Instanz noch abgeändert wird.