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Tirol stellt Versicherungsschutz für Almen vor

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter und LH-Stellvertreter Josef Geisler präsentierten  gemeinsam mit Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger Maßnahmen für ein gutes Miteinander im Almgebiet: „Wir erweitern den Versicherungsschutz für Landwirte mit Weidevieh und verankern die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Bauern, denn das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Almsaison gesichert wird und unsere Almen für Einheimische und Gäste offen bleiben“, betonte Platter. Mit über 2.000 bewirtschafteten Almen, 9.500 auftreibenden bäuerlichen Betrieben und 110.000 gealpten Rindern ist Tirol das Almenland Österreichs.

Die Erweiterung des Versicherungsschutzes basiert auf dem Tiroler „Mountainbike-Modell“ – eine Haftplicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes, mit welcher Wegehalter, Grundeigentümer und Bewirtschafter im Schadensfall bei Unfällen mit Mountainbikern geschützt sind. Hier erfolgt nun eine Erweiterung um das Haftungsrisiko von Landwirten beziehungsweise Bewirtschaftern des Waldes oder der Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht und Weidetieren. Der Versicherungsschutz tritt mit April 2019 in Kraft, die Kosten werden zur Gänze vom Land Tirol getragen: „Mit der Tiroler Wegeversicherung herrscht Rechtssicherheit. Damit ist bereits für den heurigen Almsommer gewährleistet, dass die Bauernschaft umfassend und bestmöglich bei Vorfällen mit Weidevieh abgesichert ist“, so Platter. „Keiner will Almwirtschaft betreiben und gleichzeitig dem Risiko ausgesetzt sein, sein Hab und Gut zu verlieren“, begrüßte Hechenberger die nun gesetzten Maßnahmen.

Auch das Tiroler Almschutzgesetz wird um einen Paragraphen zu Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt. „Im Wege einer Verordnung können wir dann die Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit dem Bund verbindlich regeln“, führte Geisler aus. Künftig ist klar geregelt, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden soll. Dies bezieht die eigenverantwortliche Abstandseinhaltung und verantwortungsbewusste Haltung von mitgeführten Tieren mit ein. Zudem müssen Weideflächen entsprechend gekennzeichnet werden – insbesondere, wenn dort Mutterkühe mit Kälbern weiden. Die Beschlussfassung des novellierten Tiroler Almschutzgesetzes ist für den Mai-Landtag vorgesehen.