Köstinger schnürt Forstpaket für Borkenkäferschäden
„2017 war ein sehr schweres Jahr für die heimische Forstwirtschaft. Noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen gab es so viel Schadholz, nämlich 3,5 Mio. Festmeter. Für 2018 besteht eine ähnlich schlechte Prognose, die bisherigen Meldungen über den Befall mit den Borkenkäfern sind enorm. Deshalb haben wir ein Maßnahmenpaket im Umfang von 3 Mio. Euro fixiert. Ziel ist es, rasch, unbürokratisch und effizient zu helfen“, berichtete Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger vor Journalisten.
„Die Ausgangslage für die Entwicklung der Borkenkäfer-Massenvermehrung ist heuer besorgniserregend. Anfang April hat mit Temperaturen über 16 Grad der Schwärmflug der überwinternden Buchdrucker begonnen. Seit Mitte April hat dieser in ganz Österreichs sehr intensiv eingesetzt. Pro Woche wurden Fangzahlen bis zu mehreren Tausend Exemplaren gemeldet“, erläuterte der Leiter des Bundesforschungszentrums Wald (BFW), Peter Mayer. Hohe Temperaturen und die Trockenheit hätten die Entwicklung der Schädlinge begünstigt. „Zurzeit werden durch den Borkenkäfer anfallende Kalamitätsmengen von etlichen Millionen fm prognostiziert. Betroffen sind vor allem das Inn-, Mühl- und Waldviertel. Weitere Befallsgebiete dürften prophylaktisch von den Ländern gemeldet werden“, so Mayer.
„In Niederösterreich liegt die Schadholzmenge bereits bei 1,8 bis 2,2 Mio. fm und für Oberösterreich geht man von 1 Mio. fm aus. Dies führt auch zu einem verstärkten Druck auf den Holzpreis. Daher ist es wichtig, dass wir rasch effiziente Unterstützungsmaßnahmen setzen“, so Köstinger. Prioritär sei die Aufarbeitung des Schadholzes und dessen sofortiger Transport aus dem Wald zu Lagerplätzen. Diese Prozesse könnten mit Mitteln des Programms Ländliche Entwicklung (Vorhabensart „Infrastruktur Forst“ beziehungsweise „Forstschutz“) unterstützt werden.
Konkret sollen alle Maßnahmen gefördert werden, die zur raschen Entnahme und Abtransport befallener Bäume aus den Wäldern führen. Hier geht es zum einen um die Aufarbeitung vor Ort, also Entrindung mit Spezialgeräten im Wald oder auch außerhalb an Lagerplätzen. Auch die Anlage neuer Trocken- und Nasslager wird gefördert. Diese Lager sind wichtig, damit das Holz nicht gleich auf den Markt gebracht werden muss und der Preisverfall zu groß ist. Auch eine Förderung des Zwischentransports ist in begründeten Fällen möglich. Die entstehenden Kosten werden durch eine Obergrenze limitiert. Das BFW wird einen Standardkostensatz erstellen.
Weiters werden zusätzlich notwendige Personalressourcen in den Landeslandwirtschaftskammern gefördert, um die Ausnahmesituation in begründeten Fällen zu bewältigen. Die Definition betroffener Gebiete wird von den Forstbehörden der Länder in Zusammenarbeit mit dem BFW vorgenommen. Ein Katastrophen- oder Schadgebiet liegt dann vor, wenn mindestens 20% des Produktionspotenzials durch die Massenvermehrung von Forstschädlingen zerstört wurden.
Die administrative Umsetzung für die Lagerung von Schadholz auf beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen kann nach Vorliegen der betroffenen Schadgebiete sofort aktiviert werden. Nur wirklich betroffene Regionen sollen eine befristete Ausnahmegenehmigung bekommen. Die Einreichung und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt über die Bundesländer. Förderwerber sind ausschließlich Betriebe, demnach sind Maschinenringe, Lagerhäuser etc. nicht förderbar.
„Das vorliegende Maßnahmenpaket soll die Handhabung der Schäden für die betroffenen Waldbesitzer und Forstwirte erleichtern. Darüberhinaus wird die Information der Betroffenen verstärkt, dafür werden die Beratungen durch die Bezirks- und Landesforstdienste ausgeweitet. Wir arbeiten gleichzeitig an umfassenden Strategien für den klimafitten Wald, denn mit diesem Paket lindern wir zwar Schäden, wir brauchen aber einen Wald, der die extremer werdenden Klimabedingungen besser aushält“, so Köstinger.
Für das Maßnahmenpaket stehen laut Köstinger insgesamt rund 3 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel können im Rahmen der Ländlichen Entwicklung zu 50% von der EU, zu 30% durch den Bund und zu 20% von den Ländern finanziert werden. Die Ko-Finanzierung der Bundesländer ist Voraussetzung dafür, dass EU und Bund mitfinanzieren können. Auf der Homepage www.borkenkaefer.at gibt es – laufend aktualisiert – wichtige Informationen zu diesem Thema.