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Ministerrat bringt Erneuerbaren-Gesetz auf Schiene

Der Ministerrat hat die Erarbeitung des „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes 2020“ beschlossen. „Österreich braucht ein Energiesystem, das nachhaltig und zugleich sicher, innovativ, wettbewerbsfähig und leistbar ist. Dafür wurde heute ein wichtiger Meilenstein gelegt“, betont Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. Es gelte, Treibhausgasemissionen zu senken, erneuerbare Energie verstärkt auszubauen, Energie- und Ressourceneffizienz zu erhöhen, saubere Technologien zu forcieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich zu steigern.

Österreich muss die Treibhausgase bis 2030 um 36% gegenüber 2005 reduzieren. Mit der Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat man sich dafür ehrgeizige Ziele gesetzt: den Gesamtanteil der Erneuerbaren auf 45 bis 50% am Endenergieverbrauch erhöhen sowie bilanziell 100% Ökostrom am elektrischen Gesamtverbrauch erreichen. Aufbauend auf dem Ökostromgesetz 2012 soll das neue Gesetz das System weiter positiv gestalten und dabei auch einen integrativen Ansatz verfolgen: Neben der Sektorkopplung soll die Einbindung von Speichertechnologien sowie die Nutzung der Digitalisierung von großer Bedeutung sein.

Zum einen soll mit dem neuen Gesetz die bestehende Ökostromförderung ab 2020 auf ganz neue Beine gestellt werden, um mehr Erneuerbare unterstützen zu können und damit kosteneffizient mehr Strom für jeden Förder-Euro zu gewinnen. Marktprämien und Investitionsförderungen werden dabei eine wesentliche Rolle spielen. Köstinger plant auch, einen wesentlichen Erdgasanteil durch erneuerbares Gas (Biomethan aus biogenen Reststoffen) zu ersetzen. Aber auch Wasserstoff und andere erneuerbare Bereitstellungsformen (synthetisches Methan etc.) werden wichtige Bausteine sein. Daher soll die Einspeisung von „Grünem Gas“ in das Erdgas-Verteilsystem durch ein Quotensystem begünstigt werden.

Das 100.000-Dächer-Photovoltaik- und Kleinspeicher-Programm soll Anreize für eine verstärkte Nutzung der Dachflächen für Privatpersonen und Wirtschaftstreibende bringen. Parallel dazu wird die Entwicklung von größeren PV-Anlagen einen weiteren Schwerpunkt bilden.

Im neuen Gesetz sollen ferner erneuerbare Gemeinschaftserzeugungsanlagen weiterentwickelt werden, was den Aufbau von bilateralen Lieferverträgen und ebenso genossenschaftsähnlichen Strukturen zur Erzeugung, Speicherung und Lieferung von erneuerbarem Strom auch über Liegenschaftsgrenzen hinweg ermöglichen soll.

Alle erneuerbaren Erzeugungsanlagen sollen auch in Zukunft zur Erreichung des 100% erneuerbaren Stromziels und der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen beitragen. Das betrifft insbesondere bestehende Wind- und Wasserkraftwerke sowie hocheffiziente Biomasseanlagen in Landwirtschaft und Industrie. Der Erhalt bestehender hocheffizienter Anlagen minimiert den Verbrauch an Flächen und Ressourcen und unterstützt so eine naturverträgliche Transformation des Energiesystems.