Holz kann nicht mehr abtransportiert werden
Die Lagermöglichkeiten der heimischen Sägewerke sind aktuell nahezu erschöpft, insbesondere für schlechtere Qualitäten. Alle Marktakteure sind bemüht, zusätzliche Lager- und Transportkapazitäten zu schaffen. Dennoch führt die Gesamtkonstellation mittlerweile zu einem Rückstau beim Holzabtransport von bis zu sechs Wochen. Daher darf Rundholz auch auf beihilfefähigen Flächen bei einem Mindestabstand von 500 m vom nächsten Waldrand zwischengelagert werden.
Holz ohne Rinde (Totbäume) stellt kein Forstschutzrisiko mehr dar. Um Kapazitäten frei zu bekommen sollte daher nur mehr jenes Holz aus dem Wald abtransportiert werden, das noch in Rinde ist (Bohrmehlbäume). Eine getrennte Lagerung bei der Aufarbeitung ist dafür unbedingt notwendig.
In den Hauptschadensgebieten werden für das Leitsortiment Fichte B 2b nur mehr zwischen 80 und 85 Euro/FMO bezahlt, im restlichen Bundesgebiet werden 90 Euro /FMO auch überschritten. Verblautes Holz und Braunbloche (Käferholz) werden in den Schadgebieten nur mehr zwischen 45 und 55 Euro/FMO gehandelt, außerhalb dieser sind Preise bis zu 65 Euro/FMO zu erzielen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Preise für die Steiermark auf Anfang August beziehen.
Im Sog des aktuellen Fichten-Überangebotes ist vor allem in Niederösterreich der Absatz von Kiefernholz zum Erliegen gekommen. Die Lärche hält bei anhaltend reger Nachfrage generell ihr gutes Preisniveau.
Entsprechend der Situation beim Nadelsägerundholz ist mittlerweile auch der Industrieholzmarkt sehr angespannt. Die Lager sind voll und die Kapazitäten ausgelastet. In den Borkenkäfergebieten werden zur Entlastung beim Sägerundholz schwächere Dimensionen in das Industrieholz sortiert. Mengen außerhalb bestehender Verträge sind dort derzeit nicht abzusetzen. Generell ist ohne Zufuhrschein kein Holzabtransport möglich. Deutlich entspannter ist die Situation bei Rotbuche; die Preise sind fest.
Auch die Versorgung aller Anlagen zur Strom- und Wärmegewinnung mit Energieholz ist sehr gut. Aus Forstschutzgründen sollte vor allem in den Schadgebieten Schlagabraum (Äste, Wipfel) derzeit nicht für die energetische Verwendung zwischengelagert, sondern im Bestand belassen und optimaler Weise verhackt werden. Damit wird einem drohenden Befall durch den Kupferstecher vorgebeugt. Zudem ist dieses Hackgut beim aktuellen Überangebot an alternativen Energieholzsortimenten im Wesentlichen unverkäuflich. Die Nachfrage nach trockenem, bereits gelagertem Brennholz ist leicht belebt.