Erhebliche THG-Verringerung bis 2030 fxiert
Die Klimaziele für den EU-Agrarsektor sind in der EU-Lastenteilungsverordnung geregelt. Danach muss in der EU bis 2030 der Ausstoß aus der Landwirtschaft, aus Gebäuden und aus dem Verkehrssektor um 30% vermindert werden. Die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft sollen zusammen klimaneutral bleiben. Das heißt, die Menge an Kohlendioxid, die im Wald gebunden wird, darf von der Landwirtschaft wieder ausgestoßen werden.
Die EU-Kommission wird im Juni ihr „Fit für 55“-Paket vorlegen. Darin soll die heutige Gesetzgebung in Sinne des verschärften Klimaziels für 2030 angepasst werden. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) wird ein Teil dieses Paketes sein. Der Verkehrssektor hinkt beim Klimaschutz hinterher. In der RED III wird es darum gehen, fortschrittliche Biokraftstoffe zu fördern, den Sprit vom Acker zu begrenzen und die Verwendung von Palmöl im Tank auslaufen zu lassen.