Foto: agrarfoto.com

Biomasse-Grundsatzgesetz umgeht SPÖ-Veto

Heute wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen, sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen. „Das Biomasse-Grundsatzgesetz war die einzige Option nach dem Veto der SPÖ aus parteipolitischem Kalkül im Bundesrat“, freut sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Die Rettung der Biomasse-Anlagen sei im Sinne der erneuerbaren Energie in Österreich, wichtig gewesen. „Das ist eine Lösung, die den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen soll und dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen.“ Die Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) einen Übergang ermöglichen. „Die Biomasse-Kraftwerke erzeugen Ökostrom und liefern auch dann Strom, wenn Wind und Sonne nicht liefern können. Sie sind daher auch für die Versorgungssicherheit ein sehr wichtiger Faktor und stärken unsere Unabhängigkeit von Strom-Importen“, so Köstinger.

Dazu komme, dass gerade für die Verwertung von Schadholz die Biomasse-Kraftwerke eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Monaten hatten Österreichs Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. Während Niederösterreich und Oberösterreich vor allem unter dem Borkenkäfer aufgrund der Dürre zu leiden hatten, waren es in Kärnten und Osttirol die massiven Sturmschäden. Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Erntefestmeter. Das entspricht einem Plus von ca. 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden. Das Biomasse-Grundsatzgesetz ist eine spürbare Entlastung und ein wichtiges Signal in Richtung Energiewende“, ergänzt Köstinger.