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Auch Oberösterreich erlaubt Vergrämung von Wölfen

Angesichts der steigenden Wolfsrisse und zunehmenden Wolfssichtungen im Bezirk Freistadt, die sich auch auf den Nahbereich von Häusern und landwirtschaftlichen Anwesen verlagern, erteilte das Land Oberösterreich die erste Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen in der Marktgemeinde Liebenau. „Für uns hat die Sicherheit der Bevölkerung und der Weidetiere oberste Priorität. Die Bürger der betroffenen Regionen sind stark verunsichert und das ist nachvollziehbar, denn der Wolf dringt in ihren unmittelbaren Lebensraum ein. Daher ist es das Ziel dieser Ausnahmebewilligung, die natürliche Scheu dieser großen Beutegreifer wiederherzustellen und das Vordringen in den Nahbereich der Häuser und Höfe zu verhindern“, teilt Agrarlandesrat Max Hiegelsberger mit.

Die nun erstmalig in Oberösterreich umgesetzte Ausnahmebewilligung ist Teil des Zweistufen-Plans zur Vergrämung und, falls erforderlich, der Entnahme von auffälligen Wölfen, der bereits im Rahmen eines Runden Tisches im Mai mit dem Wolfsbeauftragten Georg Rauer sowie Vertretern der Landwirtschaftskammer (LK), des Almvereins, des Landesjagdverbands, des WWF, des Naturschutzbundes wie auch der Abteilungen Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft des Landes vereinbart wurde.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen Wölfe, die sich innerhalb eines Umkreises von 200 m von bewohnten Gebäuden aufhalten, durch die Grundstückseigentümer selbst beziehungsweise von zuständigen Jägern vergrämt werden. Dafür dürfen Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm eingesetzt werden, wobei weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen, wie etwa das Waffen- oder das Pyrotechnikgesetz, einzuhalten sind. Für die Beurteilung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen muss jeder Einsatz exakt protokolliert werden. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31. Dezember 2019.

Aktuell finden in den Gemeinden der betroffenen Regionen fachliche Informationsveranstaltungen des Landes gemeinsam mit der LK statt. „Diese aktive Information der Öffentlichkeit sowie die Ausweitung des nationalen Managementplans und die Einführung der regionalen Wolfsbeauftragten sind wesentliche Maßnahmen. Sofern sich der Wolf jedoch nicht durch Vergrämungsmaßnahmen abschrecken lässt, gilt es auch den nächsten Schritt, die Entnahme der Problemwölfe, umzusetzen“, bekräftigt Hiegelsberger.