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DBV: Wolfsrückkehr nur mit Akzeptanz und Regulierung

Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland führt im ländlichen Raum zu wachsenden Konflikten und stellt gleichzeitig die Haltung von Weidetieren grundsätzlich in Frage. Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni in Bremen legt daher ein breites Bündnis von 18 Verbänden des ländlichen Raumes – das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter – einen gemeinsamen Aktionsplan Wolf vor. Gemeinsam fordern die Verbände von den Umweltministern von Bund und Ländern, „dass der Schutz des Menschen eindeutig Priorität vor der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland haben und die Weidetierhaltung flächendeckend möglich bleiben muss“. Es sei nicht länger vertretbar, der Bevölkerung und den betroffenen Tierhaltern mit bewusst kleingerechneten Wolfsbeständen die realen Verhältnisse in der BRD vorzuenthalten. Die Verbände gehen davon aus, dass in Deutschland im Jahr 2018 eine Wolfspopulation von mehr als 1.000 Tieren lebt und diese jährlich um rund 30% exponentiell wächst.

Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter halten die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung bis hin zur Kompensation von Schäden für unzulänglich und fordern eine grundlegende Neujustierung. Aufgrund von Zweifeln an der Genauigkeit der bisherigen genetischen Analyse verlangen die Verbände die Einführung einer B-Probe. Diese ist in Zweifelsfällen durch ein unabhängiges, anerkanntes und akkreditiertes Labor zu untersuchen. Die Verbände fordern darüber hinaus eine Umkehr der Beweislast bei der Entschädigung von Wolfsrissen. Zukünftig soll eine Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Verbände betonen, dass zur Vermeidung von Wolfsrissen der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen eine große Bedeutung zukomme. Jedoch habe die Prävention auch Grenzen. Eine kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland sei weder naturschutzfachlich verantwortbar und wirtschaftlich darstellbar noch gesellschaftlich akzeptiert. Bund und Länder seien gefordert, bei der Prävention mehr auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und beim Herdenschutzmanagement abgestimmt und bundesweit nach einheitlichen Maßstäben vorzugehen, wird betont.

Ferner fordern die Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer, dass die wissenschaftlich belegten Fakten anerkannt werden, wonach es sich bei den in Deutschland lebenden Wölfen nicht um eine eigenständige Population handelt, sondern um den Westrand des nordosteuropäischen Vorkommens. Dessen günstiger Erhaltungszustand sei nie in Frage gestanden, wird festgestellt. Daher bestehe keine Notwendigkeit mehr, den Wolf in Anhang IV der FFH-Richtlinie zu belassen, betonen die Verbände.

Das Aktionsbündnis bekräftigt ferner, dass zu einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf künftig auch die Entnahme von Tieren gehören werde. „Die Sicherung der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen ist mit einer uneingeschränkten Ausbreitung des Wolfs nicht vereinbar“, wird betont. In Ländern wie Frankreich und Schweden werde bereits heute auf Basis des bestehenden europäischen Naturschutzrechts regulierend in die Wolfsbestände eingegriffen. Die in Schweden praktizierte Schutzjagd von Wölfen diene explizit dem Schutz der Tierhaltung und sei EU-rechtskonform.

Für ein Management sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Eine Regulierung könne über das bewährte Reviersystem erfolgen. Nach Ansicht der Verbände wird es erforderlich sein, Wölfe zu entnehmen, die die Nähe zum Menschen suchen, Schutzmaßnahmen überwinden oder sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben. Darüber hinaus könne es Regionen geben, in denen eine dauerhafte Ansiedlung eines Wolfsrudels zu unauflöslichen Konflikten mit anderen Zielen führt, etwa der Deichsicherheit oder dem Erhalt der Almwirtschaft. Auch in Gebieten, in denen Präventionsmaßnahmen nicht umsetzbar sind oder in Grünlandregionen, die nicht flächendeckend wolfsabweisend eingezäunt werden können, werde eine Entnahme von Wölfen zur Verhinderung der Ansiedelung nötig sein, wird betont.