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Aktuelle GAP geht in die Verlängerung

Da die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf sich warten lässt, verständigten sich nun das Europaparlament, der Ministerrat und die EU-Kommission auf eine zweijährige Übergangszeit, in der für die Direktzahlungen, die EU-Marktordnung und die ländlichen Förderprogramme alles beim Alten bleibt. Nur die Höhe des EU-Agrarhaushalts in den Jahren 2021 und 2022 richtet sich nach dem ausstehenden Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Die EU-Kommission hat ihren Sparvorschlag zurückgenommen und möchte das Fördervolumen in etwa fortführen. Ein Beschluss über den MFR wird auf dem EU-Gipfel in Juli erwartet. Deswegen ist die Einigung im Trilog über die Übergangsverordnung auch erst eine vorläufige, bis die Finanzen geklärt sind.Die Europaabgeordneten haben zudem den Fortbestand einer besseren Risikoabsicherung für Landwirte durchgesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen in den kommenden zwei Jahren Einkommensrückgänge schon ab 20% ausgleichen. Die nationalen Finanzbehörden dürfen zudem die Versteuerung von landwirtschaftlichen Betriebsgewinnen über mehrere Jahre strecken. Ländliche Förderprogramme für den Bio-Landbau, für den Tierschutz und die Umwelt werden fünf Jahre Bestand haben und nicht nur drei, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen.