Lockerungen bei Fruchtfolge und Landschaftselementen
Zur Steigerung der Getreide- und Lebensmittelerzeugung hat die EU-Kommission auf Antrag der EU Mitgliedstaaten eine vorübergehende Abweichung von den agrarpolitischen Vorschriften für die Fruchtfolge (GLÖZ 7) und den Erhalt nichtproduktiver Landschaftselemente auf Ackerflächen (GLÖZ 8) vorgeschlagen. Die Kommission geht davon aus, dass im Vergleich zum jetzigen Stand EU-weit 1,5 Mio. ha wieder für die Produktion genutzt werden können. „Jede in der EU erzeugte Tonne Getreide wird einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit leisten“, betonte die Behörde.
Die Ausnahmeregelung ist befristet und soll nur für das Antragsjahr 2023 gelten, da die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) das Bodenpotenzial erhalten, die biologische Vielfalt in landwirtschaftlichen Betrieben als Teil der langfristigen Nachhaltigkeit des Sektors verbessern und das Potenzial für die Nahrungsmittelerzeugung aufrechterhalten sollen. Mit der Ausnahme soll jedoch den Bedenken hinsichtlich der globalen Ernährungssicherheit, die sich aus der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ergeben, Rechnung getragen werden. Kulturen, die üblicherweise als Tierfutter verwendet werden wie Mais und Soja, sind von der Regelung ausgeschlossen.
Der Vorschlag der Kommission ist das Ergebnis eines sorgfältigen Gleichgewichts zwischen der weltweiten Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Lebensmitteln einerseits und dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität andererseits. Die Kommission setzt sich weiterhin uneingeschränkt für den Grünen Deal ein, wird betont. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass jene Mitgliedstaaten, die von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen fördern, die in ihren GAP-Strategieplänen geplant sind, so die EU-Kommission.