Einheitswerte: Wirksamkeit auf April 2018 verschoben
Nach der derzeitigen Rechtslage sollten die neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte bereits mit 1. Jänner 2017 in der bäuerlichen Sozialversicherung wirksam werden. Aufgrund eingetretener Verzögerungen bei der Bearbeitung und Versendung der Einheitswertbescheide kann die Sozialversicherungsanstalt der Bauern frühestens im Sommer 2018 die Vorschreibung der SVB-Beiträge auf Basis der neuen Einheitswerte für alle Betriebe tätigen. Der Bauernbund hat daher auf eine Verschiebung der Wirksamkeit der neuen Einheitswerte auf 1. April 2018 gedrängt, die nun per Initiativantrag der Regierungsparteien in das Parlament eingebracht wurde. Bauernbund-Präsident Georg Strasser zeigt sich erleichtert, dass dies gelungen sei: „Denn einerseits kann damit eine rückwirkende Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen verhindert werden, andererseits bringt diese Verschiebung Rechts- und Planungssicherheit für unsere Betriebe.“
Die Neuregelung des Einheitswertes, der die Beitragsgrundlage für Berechnung der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge bildet, wurde durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs notwendig. Aufgrund der negativen Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre seien die tatsächlichen Einkommen der Bauern jedoch erheblich unter den als pauschale Beitragsgrundlage errechneten Einkommen. gelegen. „Die geplante Rückerstattung von SVB-Beiträgen für Betriebe mit mehr als 10 Prozent Einheitswert-Erhöhung aus den Mitteln der Steuerreform kann zumindest einen Teil der zusätzlichen finanziellen Belastungen abfedern“, so Strasser weiter. Er ist überzeugt: „Diese Verschiebung ist ein erstes wichtiges Zeichen für die Gestaltungskraft der neuen Koalition. Wir werden den damit eingeschlagenen Weg für unsere Bäuerinnen und Bauern fortsetzen.“