Ab 3. November Antragsstart
„Ab heute können unsere Bäuerinnen und Bauern die temporäre Agrardieselrückvergütung beantragen. Damit setzen wir eine weitere wichtige Entlastungsmaßnahme für unsere Land- und Forstbetriebe um“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig anlässlich des Antragsstartes mit 3. November 2022. Dafür stehen insgesamt 30 Mio. Euro zur Verfügung. „Mit einer pauschalen Steuerbegünstigung für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen, die unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, leisten wir mit der temporären Agrardieselrückvergütung in Zeiten extrem hoher Betriebsmittelkosten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Ohne Treibstoff gibt es keine Lebensmittel. Diese steuerliche Entlastungsmaßnahme ist daher entscheidend, um die Lebensmittelversorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten“, so Totschnig.
Die Antragstellung erfolgt über eine Überarbeitung des Mehrfachantrags 2022. Betriebe, wie zum Beispiel reine Forstbetriebe, die keinen Mehrfachantrag abgeben und deren Stammdaten der AMA nicht vorliegen, können sich vorab registrieren und eine Betriebsnummer beantragen.
Zudem startet die Antragsmöglichkeit für wesentliche Fördermaßnahmen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023. „Die neue GAP ist ein Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern. Dazu gehört auch das bewährte Umweltprogramm oder die Förderung der benachteiligten und Berggebiete. So stehen künftig über 570 Mio. Euro pro Jahr für freiwillige Umweltleistungen zur Verfügung. Ab heute können unsere bäuerlichen Familienbetriebe diese wichtigen Fördermaßnahmen beantragen. Rund 80 Prozent unserer Betriebe machen beim Umweltprogramm mit, Österreich gehört hier also zu den Vorreitern. Mit der neuen GAP werden wir diesen erfolgreichen Weg weiter fortsetzen“, betont Totschnig.