Foto: Handl UBV

Wiesenbegehung auf Betrieb Handl

 

Angesichts der Umsetzung der neuen NEC-Richtlinie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), veranstaltete  LKR Josef Handl (UBV-NÖ, Bezirk Scheibbs) eine Feldbegehung zur Veranschaulichung der auftretenden Probleme der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung im Praxiseinsatz.

Die neu geförderten Gülleausbringtechniken legen die Gülle in Streifen auf dem Boden ab, um Ammoniakemissionen im vorgeschriebenen Maße zu reduzieren. Zum Nachteil entstehen konzentrierte in ca. 25 Zentimetern Abstand abgelegte Güllebänder, die folglich zu erheblichen Problemen im Grünland führen. Rindergüllen enthalten einen hohen Trockensubstanzanteil. Die aufgebrachten Güllestreifen ersticken die darunter befindlichen Gräser. Dies führt zu einer Schädigung der Grasnarbe, zu sogenannten Pflanzenverätzungen, die durch die konzentrierte Güllebandablage entstehen. Zusätzlich wachsen diese Güllestreifen mit dem Grasbestand in die Höhe und gelangen so vermehrt in das Grundfutter.

Futterverschmutzungen nehmen erheblich zu und führen zu Erkrankungen der Tiere. Um diese Futterverschmutzungen zu lindern kann der Landwirt durch eine weitere neu geförderte Maßnahme durch die GAP die Gülle durch Separierung in eine feste und flüssige Phase trennen, um mit der flüssigen Phase eine bessere Bodenaufnahme zu erreichen. Die feste Güllephase kann mit einem zusätzlichen neu geförderten Tellerstreuer in das Grünland ausgebracht werden. Die Anschaffung schwererer Traktoren für die Bewegung der neuen Techniken kommt teils noch hinzu. Überbetriebliche Auslagerungen der Separierung und Ausbringung beeinträchtigen den bestmöglichen Ausbringzeitpunkt der Gülle. Die Kosten der neuen streifenförmigen bodennahen Ausbringmethoden von Gülle übersteigen die Förderbeträge für die Anschaffung bei weitem und können von kleineren Betrieben nicht mehr amortisiert werden, da kein betrieblicher Mehrwert entsteht. Zusätzlich suggeriert die Anschaffung von neuer Technik dem Verbraucher, dass die Landwirte über ein gutes Einkommen verfügen, was nicht der Realität entspricht und so einen falschen Eindruck erweckt. Betriebe sind trotz Förderungen oft nicht in der Lage diese hohen Summen aufzubringen. Betriebsschließungen sind vorprogrammiert.

Als duale Lösung zur bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung im Grünland wurde vor einem Jahr am Betrieb Handl begonnen, die Gülle im Betriebskreislauf biologisch gesteuert zu verflüssigen, um die Konsistenz der Gülle zu verändern und gleichzeitig die entstehenden Gerüche bei der Ausbringung zu verhindern. Weitere Betriebe folgten dieser etablierten Technik des aeroben Gülleumbaus mit Erfolg. Eine weitere Ausbringung der Breitverteilung mit herkömmlicher betriebseigener Technik ist möglich, was eine hohe Effizienz für den Betrieb bedeutet. Anhand von genormten akkreditierten physikalisch-chemischen Gülleanalysen kann die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionen durch die NEC-Richtlinie nachgewiesen werden. Die Erweiterung des Güllelagers zur längeren Lagerung ist die Lösung. Diese Erweiterung ist sowieso nötig, da die neue Düngeverordnung bestimmte Herbstdüngungen nicht mehr zulässt und dadurch eine längere Lagerdauer der Gülle nötig wird. Auch in der streifenförmigen bodennahen Gülleausbringung für Ackerbau- und Mischbetriebe ist die Gülleverflüssigung von Vorteil, da Grasnarbenschäden durch die verflüssigte und aerob umgebaute Gülle stark vermindert werden. Vorgeschriebene nachträgliche Güllegrubenabdeckungen auf „Altgruben“ sind nicht mehr nötig. Betriebliche Sicherheit ist durch die Verflüssigung der Gülle für Jahrzehnte gegeben. Es würde ein weiteres, einfacheres System für die Landwirte zur Auswahl stehen, das der guten landwirtschaftlichen Praxis voll entspricht. Der behutsame Umgang mit Fördergeldern zugunsten der Allgemeinheit wird gefördert. In Bayern und Baden-Württemberg sind bereits Sonderregelungen im Bereich Gülleverflüssigung und abgesenkten Trockensubstanzgehalt der Gülle für die Grünlandbewirtschaftung gesetzlich verankert.

Autor: Josef Handl