UBV: Großer Unmut in Bauernschaft
Groß sei der Unmut in der Bauernschaft, lässt LLK-Rat Josef Handl (UBV) in einer Aussendung verlauten. Speziell bei rinderhaltenden Betrieben im Bezirk Scheibbs, die Weizen, Roggen und Triticale aber auch vereinzelt Wintergerste erst nach dem 15.Oktober anbauen. Laut Nitrat Richtlinie dürfen bei Anbau von Weizen, Roggen und Triticale generell und auf Wintergerste nach dem 15.Oktober keine leicht löslichen Stickstoffdünger wie Gülle, Jauche, Geflügelmist, und Mineraldünger ausgebracht werden.
„Diese Richtlinie tritt heuer erstmals in Kraft. Vielen Bauern wird erst jetzt bewusst, welche wirtschaftlichen Nachteile dies mit sich bringt. Die Herbstdüngung ist für eine gute Stickstoffversorgung zum Wachstumsstart der neu angebauten Kulturen sehr wichtig und fördert zusätzlich die Verrottung von Maisstroh. Diese Verordnung hat zur Folge, dass Mineraldünger und vor allem die Gülle vermehrt im Frühjahr ausgebracht werden. Durch sehr hohe Güllegaben in einem immer kleiner werdenden Zeitfenster besteht bei anschließendem Schlechtwetter die große Gefahr von Umweltschäden in Folge von Ausschwemmungen. Zusätzlich wird vermehrt im Sommer gedüngt. In dieser Jahreszeit besteht in Folge der hohen Sommertemperaturen vermehrt die Gefahr von Methan- und Ammoniakemissionen in die Luft. Vor allem dann, wenn die Gülle nicht behandelt wurde,“ meint LLK-Rat Handl Josef.
Zusätzlich erschwerend für die Bauern sind die Verordnungen im Zuge des Ammoniakreduktionsgesetzes. Diese Verordnungen schreiben den Bauern vor, dass die Gülle und Harnstoff innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen eingearbeitet werden müssen. Weiters stellt die bodennahe Gülleausbringung die Bauern speziell im Grünland und im Berggebiet vor große Probleme. Auch die Technik dazu wird immer schwerer. Was starke Bodenverdichtungen zur Folge hat. Schlichtweg sind diese Gesetze und Richtlinien für die Bauern nicht durchführbar, ist sich die UBV-Bezirksgruppe Scheibbs einig. Diese Maßnahmen belasten die Bauern finanziell aber auch arbeitstechnisch enorm. Auch die Gefahr von schweren Unfällen auf Steilflächen wird immer größer, so UBV-Obmann LKR Herbert Hochwallner.
„Wenn die Gülle nicht im Herbst ausgebracht werden darf, benötigen wir Bauern wieder größere Güllelager und es stünden wieder enorme Investitionskosten an. Durch die neue GAP-Periode bekommen wir Bauern bei höheren Auflagen, mehr Bürokratie und Arbeit ohnehin weniger Ausgleichszahlungen, und das ohne Inflationsabgeltung,“ sagt Handl Josef LLK Rat vom UBV.