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Kommissionsklage gegen säumiges Belgien

Die Europäische Kommission verklagt Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Nitratbelastung in der Wallonischen Region ergriffen habe. Gemäß der Nitratrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Gewässer überwachen und diejenigen ermitteln, die von Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen betroffen sind oder betroffen sein könnten. Außerdem müssen sie geeignete Aktionsprogramme zur Vermeidung und Verringerung dieser Verunreinigung aufstellen.

„Das Aktionsprogramm für die Wallonische Region stammt aus dem Jahr 2014 und erfüllt nicht die Anforderungen der Nitratrichtlinie für solche Aktionsprogramme. Obwohl die Grundwasserqualität sich an etwa 30% der Grundwassermessstellen verschlechtert hat, haben die belgischen Behörden dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet, um es mit den Anforderungen der Nitratrichtlinie in Einklang zu bringen“, heißt es seitens der Brüsseler Behörde.

Im Februar 2014 habe die Kommission Belgien ein Aufforderungsschreiben, im November 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben und im Juli 2020 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Trotz einiger Fortschritte hätten die belgischen Behörden die Missstände nicht vollständig behoben, argumentiert die Kommission.