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Steuerreform soll Bauern 120 Mio. Euro bringen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute eine der – nach eigenen Angaben – größten Entlastungsmaßnahmen in der Geschichte der bäuerlichen Berufsgruppe. „Mit rund 120 Mio. Euro legen wir eine enorme Entlastung für die Landwirtschaft vor. Im vergangenen Jahrzehnt ging es bei Verhandlungen meistens nur darum, möglichst viel Schaden abzuwenden. Heute dürfen wir mit Stolz ein großes Entlastungspaket für die Landwirtschaft präsentieren“, erklärte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Rund drei Viertel des Gesamtvolumens kommen kleineren Betrieben mit einem Einheitswert bis zu 30.000 Euro zugute, so die Ministerin.

Bauernbund-Präsident Georg Strasser zeigt sich über diese deutliche Entlastung sehr erfreut. Er verweist vor allem auf die Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung im Umfang von rund 50 Mio. Euro. Zusammen mit den Entlastungen bei den Pensionen ergibt sich ein Volumen von 90 Mio. Euro. „Es ist dies ein sozial ausgewogenes Paket, welches die vielfältige Betriebsstruktur in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich berücksichtigt und zeigt, dass diese Regierung zu den Bäuerinnen und Bauern steht“, so Strasser.

Auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, begrüßt die Steuerreform und bezeichnet sie als „Zukunftspaket“. Die Land- und Forstwirtschaft sei mit vielen Härten und Herausforderungen der Natur konfrontiert, insbesondere bedingt durch Klimaveränderungen, betont er. „Die Steuerreform soll unseren Bäuerinnen und Bauern langfristig Sicherheit geben. Sie soll aber auch sofort spürbar entlasten und vor allem unseren jungen Bäuerinnen und Bauern Perspektiven geben“, so Moosbrugger.

Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen. Die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen soll nicht mehr jahresweise, sondern über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum erfolgen. „Mit dieser Maßnahme reduzieren wir das Risiko für unsere Landwirte bei Preis-, Ernte- oder Ertragsschwankungen. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit, denn für Unwetter oder Ernteausfälle können die Bauern nichts“, erklärt Köstinger. Das Entlastungsvolumen dieser Maßnahme, die ab 2021 wirksam wird, liegt bei 5 bis 10 Mio. Euro.

Mit der Abschaffung der Schaumweinsteuer ab 2022 wird ein zentraler Wettbewerbsnachteil für die österreichischen Produzenten wieder abgeschafft. Diese ist 2014 erneut eingeführt worden. Die Weinwirtschaft hat die Abschaffung dieser Steuer seit Jahren gefordert. Für die betroffenen Erzeuger ist die Abschaffung aber eine spürbare Erleichterung im Umfang von rund 23 Mio. Euro.

Die Verringerung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes um 1% soll ab dem Jahr 2020 rund 130.500 krankenversicherten bäuerlichen Betrieben eine Entlastung von jeweils mehreren hundert Euro bringen. Insgesmat soll das 28,4 Mio. Euro ausmachen. Die Regierung setzt damit ein zentrales Versprechen um: Wir entlasten die Menschen, statt sie mit neuen Steuern zu belasten. Die Anpassung des fiktiven Ausgedinges ab 2021 bringt vor allem für Bauernpensionisten mit den niedrigsten Pensionen eine spürbare Verbesserung und ein Entlastungsvolumen von 10,5 Mio. Euro bringen.

Außerdem bringe die Angleichung der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung einerseits für kleine bäuerliche land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage eine Entlastung, gleichzeitig würden Betriebe in der SV-Option spürbar entlastet. „Zudem wird durch diese Maßnahme ein erster Harmonisierungsschritt zugunsten der bäuerlichen Versicherten eingeleitet. Das ist auch wichtig im Hinblick auf die Fusion mit der SVA zur SVS“, erklärt Georg Strasser. Erhöht wird die PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Die Jahre bis zur eigenverantwortlichen Betriebsübernahme wirken damit besser für das Pensionskonto

Das Maßnahmenpaket enthält auch verschiedene Verwaltungsvereinfachungen. Diese betreffen unter anderem die Streichung der Einheitswertgrenze und die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht sowie die Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option. Außerdem soll die unentgeltliche Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben weiterhin als nicht steuerbarer Vorgang gelten.