Schweizer Volksinitiativen abgeschmettert
61% der Schweizer sprachen sich gegen ein baldiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln aus. Lediglich in den Städten konnten die Initiativen „Sauberes Trinkwasser“ und „Ohne Pestizide“ einige Achtungserfolge erzielen. Die hohe Wahlbeteiligung von bis zu 70% in ländlichen Kantonen und eindeutige Warnungen der Agrarverbände vor den Initiativen führten am Schluss zu einem eindeutigen Ergebnis. Das war nicht von vornherein klar. Zwischenzeitlich sagten Umfragen eine Mehrheit von Bürgern voraus, die sich vor allem um sauberes Trinkwasser und rückstandsfreie Lebensmittel Sorgen machen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hatte argumentiert, dass viele Betriebe die Vorgaben der Initiative nicht erfüllen könnten. Sie hätten zwei Optionen: aufgeben oder ohne Direktzahlungen arbeiten.
Im Rahmen der „Trinkwasserinitiative“ wurde gefordert, dass nur noch Landwirte Direktzahlungen erhalten, die ohne chemische Pflanzenschutzmittel produzieren, die auf Fütterungsantibiotika verzichten und keine Futtermittel zukaufen. Die Gegner dieser Initiative warnten folglich vor einer Verlagerung der Produktion aus der Schweiz heraus in andere Länder und vor dem Verlust von Arbeitsplätzen. Die andere Initiative forderte zwar ein Verbot für die Einfuhr von Lebensmitteln, die mit chemischen Pflanzenschutzmitteln erzeugt wurden. Aber gegen das vom Außenschutz abgeschirmte heimische Verbot argumentierten die Gegner mit steigenden Lebensmittelpreisen.
Eine Zustimmung zu den beiden Volksabstimmungen hätte dafür gesorgt, dass in der Schweiz nur noch Bio-Betriebe eine Zukunft hätten. Das Parlament in Bern empfahl deshalb, die beiden Initiativen abzulehnen, es reagiert aber dennoch auf Forderung nach einer grüneren Landwirtschaft. Das Parlament legte eine Gesetzesinitiative vor, mit der das Trinkwasser besser geschützt werden soll.
Danach soll der Einsatz von Stickstoffdüngemitteln bis 2030 um 20% vermindert werden. Landwirten soll die bisher erlaubte Toleranzschwelle von 10% in ihren Stickstoffbilanzen gestrichen werden. Zudem sollen sie 3,5% ihrer Ackerfläche für die Artenvielfalt vorbehalten und dort keine chemischen Präparate einsetzen. Das Schweizer Gewässerschutzgesetz ist für 2023 geplant