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Schweizer Regierung gegen Totalverbot synthetischer Pestizide

Die Schweizer Bundesregierung lehnt die Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ ab und hat dem Parlament einen entsprechenden Antrag übermittelt. In seiner jüngst verabschiedeten Botschaft anerkennt die Regierung zwar die Anliegen der Volksinitiative, der Bund unternehme jedoch mit dem „Aktionsplan Pflanzenschutzmittel“ bereits große Anstrengungen zur Reduktion der Risiken von Pestiziden, wird betont. Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 sollen diese Anstrengungen mit praxisgerechten Maßnahmen noch weiter verstärkt werden. „Eine Annahme der Volksinitiative hätte weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Lebensmittelsicherheit“, warnt der Bund.

Die Initiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ ist am 25. Mai 2018 eingereicht worden. Sie verlangt, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung agrarischer Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege verboten wird. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, soll verboten werden.

Die Bundesregierung (in der Schweiz heißt sie „Bundesrat“) ist sich der Problematik des Pestizideinsatzes bewusst und hat deshalb am 6. September 2017 den „Aktionsplan Pflanzenschutzmittel“ verabschiedet. Damit sollen die Anwendungen und die Risiken dieser Wirkstoffe reduziert werden. Im Rahmen der reformierten Agrarpolitik ab 2022 ist ein zusätzliches Maßnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative vorgesehen. Direktzahlungen sollen dann nur mehr Betriebe erhalten, die auf Pflanzenschutzmittel, die ein erhöhtes Umweltrisiko aufweisen, verzichten. Dieser Punkt soll Teil des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) werden. Zudem sollen Anbauverfahren mit weniger oder keinen Pflanzenschutzmitteln verstärkt mit Direktzahlungen gefördert werden. Damit sollen die Kernanliegen der Trinkwasserinitiative aufgenommen werden. „Die jüngsten Entwicklungen der Pflanzenschutzmittelverkäufe zeigen, dass bereits mit der aktuellen Agrarpolitik ein Abwärtstrend eingesetzt hat“, stellt die Regierung fest.

Eine Annahme der Volksinitiative hätte weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Lebensmittelsicherheit. Effiziente Hilfsmittel würden fehlen, um die landwirtschaftlichen Kulturen und Ernten zu schützen. „Ohne synthetische Biozide in der Stallhygiene, in der Verarbeitung und bei der Lagerung von Lebensmitteln würden die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittel erschwert“, gibt die eidgenössische Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu bedenken. Es wäre in der Folge mit höheren Produktionskosten und teureren Lebensmitteln zu rechnen. Dies würde die inländische Angebotsvielfalt bei Nahrungsmittel reduzieren und den Einkaufstourismus fördern. „Ein pauschales Importverbot von Produkten, die mit synthetischen Pestiziden hergestellt wurden, wäre mit dem WTO-Recht und den Vereinbarungen von abgeschlossenen Handelsabkommen kaum zu vereinbaren“, wird betont.