Schultes verteidigt SVB-Beitragsgutschrift
Dieser Tage erhielten die Bäuerinnen und Bauern in ganz Österreich die Vorschreibung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern für das vierte Quartal 2016. Diese war um 53% reduziert. Das betrifft nur diese Zahlung, die dauerhafte Einstufung und der Pensionsanspruch sind davon nicht betroffen. „Dieser Dezemberbeschluss des Parlaments konnte von der SVB in kürzester Frist umgesetzt werden“, meinte Landwirtschaftskammerpräsident Hermann Schultes. Nach vier aufeinander folgenden Jahren mit deutlichen Einkommensverlusten aber weiter steigenden SVB-Beitragszahlungen sei ein deutliches Signal erforderlich gewesen, entgegnete Schultes der Kritik an der Vereinbarung. Einerseits sei es darum gegangen, die sozialen Ansprüche der Bauern zu schützen, andererseits seien die Zahlungen in ertragsschwachen Jahren eine große Belastung. In der Landwirtschaft orientiert sich die Höhe der Sozialabgaben auch nach mehrjährigen Einkommensverlusten am konstanten betrieblichen Einheitswert. In anderen Berufen hängen die Sozialabgaben von der Höhe der Einkommen ab. „Der Parlamentsbeschluss über die SVB-Beitragsgutschrift hat in dieser Ausnahmesituation für die Bauern im Ergebnis ähnliche Bedingungen hergestellt und auf diese Weise geholfen“, erklärte Schultes.
Wer diese Lösung kritisiere, habe die Dramatik dieser Negativentwicklung nicht verstanden: Das Bauerneinkommen sank zwischen 2011 und 2015 von 27.000 Euro auf 19.000 Euro pro Jahr. Diese Entwicklung sei für die Betriebe existenzbedrohend und erfordere kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung. „Denn ein Betrieb, der aufgeben muss, wird nicht wiedereingerichtet, er ist für das Land mit all seinen Leistungen verloren. Dieser Beschluss wird die schwierige Situation nicht beenden, aber er kann als ein Akt der Wertschätzung unseren Bauern gegenübergesehen werden. Denn er zeigt, dass die bäuerlichen Leistungen für die Gesellschaft, die ja weit über die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen hinausgehen, anerkannt werden.“ Die außergewöhnliche wirtschaftliche Notsituation habe eine außergewöhnliche Maßnahme verlangt.