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Entlastungspaket ist unterwegs

 

Durch die Coronavirus-Krise steht auch die Land- und Forstwirtschaft vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket für die Land- und Forstwirtschaft geschnürt. Neben steuerlichen Entlastungen wurden auch mehrere Maßnahmen im Rahmen der Sozialversicherung beschlossen.

Vergangene Woche wurde der Kinderbonus in Höhe von 360 Euro je Kind als erste Maßnahme überwiesen – jetzt folgt der nächste Schritt.

Die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage und der Wegfall des Beitragszuschlags bei Optionsbetrieben. (Rückwirkung ab 1.1.2020) Gesamt bringt diese Entlastung rund 7,2 Mio. Euro: Für einen Einheitswertbetrieb ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen von bis zu 320 € pro Betrieb/Jahr, für einen Optionsbetrieb ergeben sich bis zu 930 € pro Betrieb/Jahr. Die Angleichung wie auch die Gutschrift rückwirkend ab 01.01.2020 erfolgt Anfang Oktober mit der Vorschreibung für das dritte Quartal des heurigen Jahres. Diese Woche werden rund 27.000 Bäuerinnen und Bauern über die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage bzw. den Wegfall des Zusatzbeitrages bei der Option informiert. Rund 400 Personen, die seit 01.01.2020 die Versicherung beendet haben, werden darüber informiert, dass sie die Auszahlung der Gutschrift beantragen können.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger:  „Die Einkommen unserer bäuerlichen Familienbetriebe stagnieren in den vergangenen Jahren. Die Rahmenbedingungen haben sich durch die Coronavirus-Krise noch einmal verschärft. Mit der Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage und dem Wegfall des Beitragszuschlags bei den Optionsbetrieben schaffen wir zusätzliche Entlastung.“