Saisonarbeiter sollen keine Pensionsversicherung zahlen
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich hat eine Resolution zum heißen Thema Saisonarbeiter erlassen. „Um Arbeitsspitzen im Gemüseanbau abzudecken, werden zum beiderseitigen Vorteil Saisonarbeitskräfte aus EU-Drittländern beschäftigt“, meinte dazu LK-Präsident Franz Reisecker. Aktuell felle es den heimischen Betrieben aber immer schwerer, die benötigten Arbeitskräfte zu engagieren. In Deutschland sei das Verdienstniveau aufgrund des Wegfalles der Pensionsversicherungspflicht höher. „Dadurch wird die BRD als Zielland interessanter und die heimischen Betriebe haben auch noch einen massiven Kostennachteil. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher rasche Maßnahmen seitens des Sozialministeriums, um traditionelle Branchen wie den Gurkerl-Anbau nicht zu verlieren“, so Reisecker.
Beim Anbau von Einlegegurken sind pro ha 2.500 Stunden manuelle Arbeit notwendig. Für die anstrengende Tätigkeit auf den Feldern finden sich schon lange keine heimischen Arbeitskräfte mehr. Um den Anbau und damit auch die Verarbeitung trotzdem in Österreich zu halten, steht den österreichischen Betrieben im Gemüse- und Obstanbau ein streng reguliertes Kontingent an Arbeitskräften aus EU-Drittländern zur Verfügung. „Da in den letzten Jahren das Kontingent nicht mehr an die Bedürfnisse der heimischen Betriebe angepasst wurde, stehen vielen Landwirten nicht mehr die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung. In den letzten Jahren wurden daher viele Betriebe geschlossen und die heimische Versorgung mit Verarbeitungsgemüse muss von immer weniger aktiven Landwirten aufrechterhalten werden. Es braucht daher möglichst rasch eine Erhöhung des Kontingentes für Saisonarbeiter und Erntehelfer aus Drittstaaten. Für das Kontingent ist darüber hinaus ein ganzjähriger Durchrechnungszeitraum anzulegen, damit kurzzeitige Arbeitsspitzen besser abgefedert werden können“, fordert Reisecker.
Ein starker Wettbewerbsvorteil für deutsche Betriebe wird nun durch eine Einigung der Koalitionspartner auf unbestimmte Dauer verlängert. Bis zu 70 Arbeitstage lang können Saisonniers in Deutschland ohne Pensionsversicherungspflicht beschäftigt werden. Dadurch ist der netto ausbezahlte Verdienst beträchtlich höher als in Österreich, wo ab dem ersten Tag die vollen Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Trotzdem weisen die österreichischen Betriebe bedeutend höhere Lohnkosten auf. „Es kann nicht sein, dass zwei Nachbarländer in einem offenen Markt derartig unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen bieten. Auf lange Sicht kann auch der beste österreichische Betrieb unter diesen Bedingungen nicht bestehen. Die LK Oberösterreich fordert daher vehement eine Ausnahme von der Pensionsversicherungspflicht für Erntehelfer bis zu einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten“, präzisiert der LK-Präsident.
Die Vollversammlung hat die inhaltlichen Forderungen in Form einer Resolution an die zuständige Bundesministerin Beate Hartinger-Klein gerichtet. Um den Gemüseanbau in Österreich zu erhalten, sei dieses Ressort nun dringend gefordert, eine schnelle Umsetzung eines höheren Kontingents an Saisonarbeitskräften, einen jährlichen Durchrechnungszeitraum und eine Ausnahme von der Pensionsversicherungspflicht umzusetzen, wird betont.