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Kammer berät zu Datenschutzgrundverordnung

Die neuen Anforderungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung treten in etwas mehr als zwei Wochen in Kraft. Die LK Österreich unterstützt ihre Mitglieder dabei mit entsprechenden Informationen und Mustern.

„Das neue Datenschutzrecht, welches im gesamten EU-Raum einheitlich ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt, verlangt von Ihren Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten, Arbeitnehmern, Vereinsmitgliederlisten, Gästelisten) und sonstigen Datenverarbeitungen natürlicher Personen, dass Sie umfangreiche Dokumentationen über die Datenverarbeitungen führen und Informationen zu den Datenverarbeitungen für die davon Betroffenen zur Verfügung stellen“, erläutern die LK-Experten.

Die LK Österreich hat aus diesem Grund ein umfangreiches Informationsangebot samt Muster vorbereitet, welches nun als Hilfestellung auf www.lko.at zur Verfügung steht. „Nehmen Sie dieses Thema ernst und widmen Sie den entsprechenden Anforderungen ausreichend Zeit, um bestmöglich auf das Inkrafttreten am 25. Mai vorbereitet zu sein“, empfehlen die Experten.