Säumiges Griechenland muss EU-Strafe zahlen
Im Fall Griechenland hatte die Europäische Kommission geklagt, da das Land den Anforderungen eines Urteils aus dem Jahr 2015 nicht nachgekommen war. Damals stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Griechenland das Unionsrecht zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verletzte. Mehrere Gebiete, in denen das Grundwasser oder Oberflächengewässer von Verunreinigung betroffen waren, wurden nicht als gefährdete Gebiete ausgewiesen. Unter anderem handelte es sich um Flächen der Ebene von Thessalien und des Flusses Evros. Die Anforderungen des damaligen Urteils erfüllte Griechenland erst vier Jahre später nach einem interministeriellen Erlass, im April 2019. Die Frist dafür war jedoch schon im Dezember 2017 abgelaufen. Heute stellte der Gerichtshof fest, dass Griechenland somit seine Pflicht, das Urteil von 2015 rechtzeitig umzusetzen, verletzte. Der EuGH teilte zu dem Urteil mit, dass die Verurteilung des Lands zur Zahlung des Zwangsgelds sei gerechtfertig sei, weil keines der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Aktionsprogramme fristgerecht angenommen worden sei.