Foto: agrarfoto.com

Zwischenstand des Trilogs zur GAP-Reform

Unter Druck stehen die Unterhändler im Trilog zur Reform der GAP in mehrfacher Hinsicht. So soll es einerseits im ersten Quartal 2021 möglichst zu einer Einigung kommen. Die erste Trilog-Sitzung für die „Grüne Architektur“ ist für Freitag anberaumt, fünf weitere Sitzungen sollen bis Ende März folgen. Zum anderen hat sich die Debatte über die neuen Umwelt- und Klimaanforderungen festgefahren. Es gebe zwar erste Ergebnisse, berichtete der Agrarausschussvorsitzende im EU-Parlament, Norbert Lins (CDU) aus Deutschland. So habe man sich bei der Tierkennzeichnung darauf verständigt, dass intakte Ohrmarken nicht mehr zu den Grundanforderungen gehören sollen. Aber bei den Positionen zum Ackerbau (GLÖZ) gebe es erhebliche Unterschiede, hielt Lins fest.Nach seiner Ansicht sollte man die Grundanforderungen an die Direktzahlungen nicht überfrachten. Das bringe nur die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Umweltprogramme in der 2. Säule der GAP in Schwierigkeiten, warnte Lins. Die konservativen Europaabgeordneten und die EU-Mitgliedstaaten drängen deshalb darauf, im Rahmen der Grundanforderungen allenfalls eine Mindestbedeckung der Ackerfläche im Winter vorzuschreiben, und das auch nur in besonders erosionsgefährdeten Gebieten. Erst dadurch entsteht Spielraum für die Förderung von erweiterten Zwischenfrüchten durch Eco-Schemes. Setzen sich die EU-Mitgliedstaaten durch und können Teile des heutigen „Greenings“ in die Eco-Schemes überführt werden, bleibt der Mehraufwand der Landwirte nach der GAP-Reform überschaubar.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski legte kürzlich eine Liste mit Vorschlägen für die Eco-Schemes vor. Danach können Zwischenfrüchte gefördert werden, die über die Grundanforderungen hinausgehen. Neben den Deckfrüchten im Winter steht auch die präzise Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf der Liste. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich aus der Liste vor allem die Maßnahmen wählen, die zu ihren spezifischen Problemen passen. Für Deutschland mahnt die EU-Kommission vor allem ein Nitratproblem durch Überdüngung und Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln an. Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, schlägt die EU-Kommission die Förderung des Biolandbaus vor.

Zudem stehen die mechanische Unkrautbekämpfung, Puffersteifen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie robuste Sorten auf der Liste für die Eco-Schemes. Extensive Fruchtfolgen mit Leguminosen und Ackerflächen mit vermindertem Düngeeinsatz sollen zum Gewässerschutz beitragen. Für den Klimaschutz hat die EU-Kommission vor allem Prämien für die Wiederbewässerung von moorigen Ackerböden vorgesehen.