Regierung schickt Alm-Präzisierungen in Begutachtung
Gestern, Freitag, hat die Bundesregierung eine Novelle des ABGB in Begutachtung geschickt. Darin geht es um die Präzisierung des § 1320, in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist. Grund für die Änderung ist die Absicht, das gute Miteinander auf Österreichs Almen und Weiden zwischen Touristen und Landwirten weiterhin zu ermöglichen. „Wir haben vor wenigen Wochen einen „Aktionsplan sichere Almen“ angekündigt, der aus mehreren Teilen besteht“, erinnert Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. „Einen wichtigen Teil dieses Aktionsplans, nämlich die Präzisierung des ABGB in dieser Hinsicht, bringen wir heute auf den Weg.“
Bisher hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Für eine ausgewogene Interessenabwägung ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich. Dazu wird ein neuer Absatz in den § 1320 des ABGB eingefügt, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. Erstmals wird damit die Eigenverantwortung der Alm-Besucher verankert: „Gäste werden künftig auch in die Verantwortung genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten“, so Köstinger. „Die Angst vor Rechtsunsicherheit darf nicht zwischen Alm-Bauern und Touristen stehen. Es geht um das gute Miteinander auf Österreichs Almen und Weiden.“ Mit der Gesetzesänderung wolle die Regierung Rechtssicherheit und Vertrauen schaffen.
Für Tierhalter soll es künftig deutlich mehr Rechtssicherheit geben. Wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten, haften sie nicht, Besucher tragen Schaden selbst. „Wir ändern das Gesetz, damit wir künftig klare Regeln des Miteinanders auf den Almen schaffen, auf die sich Behörden und Gerichte direkt beziehen können.“ Der Entwurf wird nun einer vierwöchigen Begutachtung unterzogen.