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Neue Obergrenze für Hackguttonnagen

 

Seit Jahren gibt es ein dringliches forstwirtschaftliches Anliegen, dass die Gewichtsgrenze beim Abtransport von Hackgut aus dem Wald auf 44 Tonnen angehoben werden soll. Nun ist es gelungen, dass in der 39. Novelle des KFG-Gesetzes auch diese Angleichung umgesetzt wird. Künftig dürfen nicht nur 40 Tonnen, sondern 44 Tonnen Hackgut aus dem Wald abtransportiert werden. Am Freitag wurde die KFG-Novelle im Nationalrat beschlossen.

Für den Tiroler Bauernbund Abgeordneten und Obmann der Bioenergie Tirol bringt diese KFG-Novelle mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Biomasselogistik. „Es ist ein großer Erfolg und sorgt endlich für eine Gleichstellung. Bereits im Vorjahr wurde die Gewichtsgrenze beim Transport von Rundholz von 40 auf 44 Tonnen erhöht. Nach langen Verhandlungen und vielen Gesprächen ist es gelungen, dass auch die Gewichtsgrenze für den Transport von Hackgut erhöht wird“, sagt der VP-Abgeordnete.

Diese Änderung ist gerade für den Einsatz heimischer Biomasse eine große Errungenschaft. Je schneller Holz und besonders Schadholz aus dem Wald abtransportiert und zu Heizmaterial verarbeitetet werden kann, desto besser ist es für die heimische Forstwirtschaft und die Energieerzeugung.

Die Wälder in ganz Österreich haben unter den Extremereignissen und enormen Schadholzmengen der letzten Jahre stark gelitten. „Tirol hat es besonders hart getroffen, erst das Sturmtief Vaia, die enormen Schneemengen und dann auch noch die Schäden durch den Borkenkäfer. In vielen Fällen ist es deswegen wichtig und auch erforderlich, bereits im Wald Hackgut zu produzieren. Durch die Anhebung der Gewichtsbeschränkung auf 44 Tonnen können nun die Kapazitäten der Fahrzeuge voll ausgeschöpft werden. Das ermöglicht es, die Arbeitsprozesse so effektiv und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Durch diese Novelle bleibt die Biomasse aus den heimischen Wäldern wettbewerbsfähig und bringt somit Vorteile für alle Beteiligten“, so Gahr abschließend.