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Neue GV-Rapssorte mit EU-Anbauverbot

Die Europäische Kommission hat eine neue gentechnisch veränderte (GV) Rapssorte zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel in der EU genehmigt und eine Zulassung für GV-Sojabohnen verlängert. Beide Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die aus den beiden Pflanzen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU, betont die Kommission.

Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen hat, erfolgte die Genehmigung für zehn Jahre. Dabei haben die Mitgliedstaaten weder im zuständigen Ständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erlangt, weshalb nun die EU-Kommission über die Zulassungen zu entscheiden hatte.

Die EU importiere erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO (gentechnisch veränderte Organismen) und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette sei eine EU-Zulassung erforderlich. Damit diese erteilt wird, müsse jegliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt ausgeschlossen werden. Der Nachweis dafür sei eine sorgfältige Bewertung durch die EFSA in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten, informiert die EU-Kommission.