Foto: AMA/APA/Juhasz

Neue AMA-Richtlinie soll „anonyme Eier“ absichern

Österreichs bäuerliche Legehennenhalter haben im vergangenen Jahrzehnt mehr als 100 Mio. Euro in alternative Haltungsformen und damit in mehr Tierwohl investiert. Nachdem hierzulande drei Jahre vor dem EU-weiten Ausstieg die konventionellen Käfige abgeschafft wurden, werden auch die verbliebenen acht heimischen Legehennenbetriebe ab 1. Jänner 2020 auf ausgestaltete Käfige verzichten. Damit wird dem Wunsch der Konsumenten entsprochen, die bei Eiern auf regionale, nachhaltige Qualität immer mehr Wert legen. Lediglich bei verarbeiteten Eiern bleibt ihnen die Wahlmöglichkeit bislang weitestgehend versagt. Sowohl die bäuerliche Interessenvertretung als auch die Frischeiererzeuger streben hier eine grundlegende Änderung an, wie der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrigger und Franz Kirchweger, der Obmann der Erzeugergemeinschaft Frischei (EZG), bei einer Pressekonferenz in Wien bekräftigten.

„Bei den sogenannten ‚anonymen‘ Eiern in der Außer-Haus-Verpflegung sowie verarbeiteten Lebensmitteln wie Kuchen, Teigwaren und Convenience-Erzeugnissen besteht hingegen weiterhin das Problem der fehlenden Herkunfts- und Haltungs-Kennzeichnung“, zeigt Kirchweger auf und erneuert die Forderung nach einer freiwilligen Auslobung in diesen Bereichen. „Raus aus der Anonymität“ fordert auch LK-Präsident Moosbrugger angesichts der enormen Importe von täglich rund 1 Mio. frischen Eiern in der Schale – überwiegend aus ausgestalteten Käfigen -, die zu Eipulver und Flüssigei für die Industrie verarbeitet werden. Hierbei können die Kunden mangels Auslobung nicht abschätzen, welche Eiqualität sie kaufen. „Solange diese Auslobung nicht stattfindet, bleibt die Wettbewerbsverzerrung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe bestehen, weil es keine klare Nachvollziehbarkeit für die Konsumenten gibt“, so der Präsident.

Eine Lösung des Kernproblems bei anonymen Flüssigeiern, die zu einem hohen Prozentsatz als Billigrohstoff importiert werden, bietet die neue AMA-Richtlinie für Eiprodukte, die in Kürze startet. Laut Martin Greßl, dem Leiter des AMA-Qualitätsmanagements, sorgt sie für mehr Transparenz: „Damit sichern wir nun Flüssigei und Eipulver durchgängig ab, und Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung sowie Verarbeiter können die Haltungsform und Herkunft klar angeben.“

Zur Herstellung von AMA-Gütesiegel-Eiprodukten dürfen demnach nur Hühnereier aus Boden-, Freiland- oder biologischer Haltung aus AMA-Legehennenbetrieben eingesetzt werden. Bei den Qualitätsparametern sind die Gütesiegel-Kriterien strenger als die gesetzlichen Vorgaben. Das beinhaltet unter anderem zertifiziertes Futter, das Verbot von Farbstoffen, die Einhaltung von Richtlinien für mikrobiologische, chemisch/physikalische und sensorische Qualitätsparameter, was regelmäßig in Labors kontrolliert wird. Hersteller von Eiprodukten müssen außerdem alle Eizukäufe sowie alle Abgänge von zertifizierten Eiprodukten in der heimischen Eierdatenbank melden, was den korrekten Warenfluss nachvollziehbar macht.

„Das neue AMA-Gütesiegelprogramm bietet den Verarbeitern größtmögliche Sicherheit und erleichtert ihnen die Herkunftskennzeichnung“, so Gressl, der sich durch die neue Richtlinie auch einen Schub in Richtung mehr Vertragsproduktion erhofft. „Bei Flüssigei haben wir in Österreich einen Marktanteil von rund 50%. Von den geschätzten 600 t, die pro Woche benötigt werden, können wir aktuell etwa ein Drittel abdecken. Da ist noch viel Potenzial vorhanden.“ Eine höhere Vertragsproduktion brächte auch den Legehennenhaltern mehr Planbarkeit. Sie würde die Zahl der heimischen Betriebe heben und die saisonalen Schwankungen beim Eierabsatz, der vor Ostern seinen Höhepunkt hat, erheblich dämpfen, ergänzt Kirchweger.