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Mehr Beihilfe für Käferschäden in Oberösterreich

Das Land Oberösterreich erhöht nach den schweren Sturmschäden und dem starken Anstieg der Borkenkäferschäden den Beihilfensatz des Katastrophenfonds für Sturmholz. Infolge des Sturmereignisses von 18. auf 19. August 2017 ist ein Schadholzanfall von mindestens 100.000 Festmetern (fm) angefallen. Die Schwerpunkte lagen auf den Bezirken Braunau, Ried, Schärding, Urfahr Umgebung und Rohrbach. Einzelwurfnester traten jedoch in ganz Oberösterreich auf. „Demzufolge stockt das Land Oberösterreich den Beihilfensatz des Katastrophenfonds für die erschwerten Bringungsverhältnisse nach einem Katastrophenereignis um 500 Euro/ha auf“, teilte Landeshauptmann Thomas Stelzer mit. Somit sind künftig folgende Beihilfen vorgesehen: Bei erschwerten Bringungsverhältnissen 1.500 Euro/ha Schadfläche und bei besonders erschwerten Bringungsverhältnissen 2.000 Euro/ha Schadfläche.

Erschwerte Bringungsverhältnisse liegen nach Katastrophenereignissen wie beispielsweise dem Sturmschaden vor zwei Wochen vor. Besonders erschwerte Bringungsverhältnisse sind bei langer Rückedistanz in schlepperbefahrbarem Gelände (mehr als 500 m bis zur nächsten LKW-befahrbaren Straße) und im nicht schlepperbefahrbaren Gelände gegeben. Es gelten Schadflächen ab einer Mindestfläche von 0,5 ha, diese Fläche kann sich aus Teilflächen von mindestens 1.000 m2 zusammensetzen. Der Antrag auf Beihilfe ist bei der Gemeinde einzubringen, die Abwicklung erfolgt über den oberösterreichischen Landesforstdienst.

Aktuell sind in Oberösterreich rund 200.000 fm vom Borkenkäferbefall betroffen. Bis Jahresende wird ein weiterer Anstieg auf bis zu 700.000 fm erwartet. „Ein bereits in der Vorwoche durchgeführter runder Tisch mit maßgeblichen Vertretern der oberösterreichischen Forst- und Holzindustrie hat gezeigt, dass in einer engen Zusammenarbeit der Schlüssel für eine langfristige positive Entwicklung am Holzmarkt liegt. Diese Bereitschaft zwischen den Waldbesitzern, der Sägeindustrie und dem Landesforstdienst ist in Oberösterreich gegeben“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Das Land Oberösterreich unterstützt bei der Aufarbeitung dieses Schadholzes im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung: durch Erstens die Förderung des Verhackens des Restholzes und des Einsatzes von Mulchgeräten gegen die Borkenkäfer-Massenvermehrung. Die Voraussetzung ist das Verblasen des Hackgutes im Wald. Der Fördersatz liegt bei 80%. Zweitens durch die Förderung des maschinellen Entrindens des Schadholzes im Wald oder Zwischenlager. Der Fördersatz liegt bei 80%. Drittens durch die Forcierung der Vorlage von Fangbäumen im nächsten Frühjahr. Diese Maßnahme wird aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung mit 22 Euro/Stück gefördert und Viertens wird für die Errichtung von Trockenzwischenlagern ein Fördersatz von 35% gewährt.

Zudem wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht für Holztransporte zum rascheren Abtransport des Schadholzes von üblichen 44 auf 50 t erhöht. Diese Maßnahme gilt bis Ende Februar 2018. Die Verbringung des Schadholzes in Zwischenlager wird ebenso unterstützt, um die Gefährdung der Wälder durch eine Lagerung des Schadholzes in Waldnähe einzudämmen. Das Land Oberösterreich fördert Mehrkosten – die durch diesen Transport entstehen – mit 5 Euro/fm, eine Deckelung von 200 fm gilt je Waldbesitzer.

Für den Waldumbau mit Laubholz, Tanne, Lärche und Douglasie sowie den Forstschutz stehen für Wälder, die durch Sturmschäden oder den Borkenkäferbefall Schaden genommen haben, Mittel aus der Ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Je nach Situation wird der Fördersatz zukünftig von 60 auf bis zu 80% erhöht werden. „Diese Maßnahme dient der Wiederherstellung gesunder Waldbestände und unterstützt die standortgerechte Wiederaufforstung“, so Hiegelsberger.