Kritik an Umweltauflagen als Grundlage für Basisprämien
Der Reformvorschlag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2021 bis 2027 der Europäischen Kommission ist im EU-Agrarministerrat auf erheblichen Widerstand gestoßen. Der Vorschlag der EU-Kommission bringe keine leichtere Verwaltung mit, kritisierten die meisten EU-Mitgliedstaaten während der ersten großen Reformdebatte unter der neuen Ratspräsidentschaft von Österreich am Montag in Brüssel. Lediglich das Vereinigte Königreich und Schweden fanden lobende Worte für die Pläne von EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Die Vereinfachung bleibe ein Motto, dass bisher über allen Reformen stand, aber bis zuletzt kaum erreicht wurde, erklärte Tugomir Majdak, Staatssekretär im kroatischen Landwirtschaftsministerium. Konkret weisen die Minister zusätzliche Umweltauflagen zurück, die Landwirte zukünftig für den Erhalt einer Basisprämie erfüllen sollen.
Die geforderten Stickstoffbilanzen erhöhten nur den Verwaltungsaufwand für den Landwirt, bemängelte der tschechische Minister Miroslaw Toman. Auch Lettland und Deutschland lehnten in der Debatte Nährstoffbilanzen als Voraussetzung für Direktzahlungen ab. Finnland forderte, es dürfe nur gemeinsame Umweltauflagen geben, die auch in allen Teilen der EU Sinn machten. Alles andere sei ein Verstoß gegen die Subsidiarität, hielt Finnland in einer schriftlichen Vorlage fest, die von den meisten EU-Mitgliedstaaten unterstützt wurde.
Frankreich, die Benelux-Länder und Deutschland mahnten in der Debatte an, dass die Ambitionen für den Umweltschutz in der kommenden GAP-Reform erhöht werden müssten. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten besteht aber darauf, dass die Umweltmaßnahmen durch finanzielle Anreize durchgesetzt werden sollten und nicht durch gesetzliche Auflagen. Die Akzeptanz der Landwirte sei notwendig, forderte der französische Landwirtschaftsminister Stephane Travert. Man brauche eine zweijährige Übergangsfrist, um den kommenden Abschnitt der GAP gut vorbereiten zu können, erklärte der französische Minister.
Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im deutschen Bundeslandwirtschaftsministerium, regte zudem an, Verstöße gegen die Kennzeichnung von Tieren aus dem Anforderungskatalog für die Basisprämie herauszunehmen. Fehlende Ohrmarken sorgen bei den Kontrollen in den Betrieben häufig für Ärger. Hogan sagte dazu, er könne bei den Auflagen an die Rückverfolgbarkeit keine Zugeständnisse machen. Außerdem gebe es bei den Ohrmarken bereits jetzt das System von „gelben Karten“, bei denen kleinere Fehler nicht gleich bestraft werden.
Auch die von der EU-Kommission geforderte Deckelung der Direktzahlungen bei 60.000 Euro pro Betrieb geriet in der Debatte um die Vereinfachung der GAP unter Druck. „Das Capping ist ein Alptraum bei der Umsetzung“, meinte Aldrik Gierveld, Generaldirektor im niederländischen Landwirtschaftsministerium. Besonders die Berechnung der Lohnkosten, die bei der Obergrenze berücksichtigt werden dürfen, sei zu kompliziert. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten kann sich deshalb nur eine freiwillige Regelung für Kürzungen der Direktzahlungen in Großbetrieben vorstellen.
Hogan war von der heftigen Kritik in der Debatte betroffen. Er ermahnte die EU-Mitgliedstaaten, sie hätten sich zum Klimaschutz, zum Ressourcenschutz und zum Erhalt der Arten verpflichtet. Landwirte könnten die Förderungen nur bekommen, wenn sie die Anforderungen der Gesellschaft erfüllten. Genau diese zusätzlichen Anforderungen an die Basisprämie, die die Minister kritisierten, zeugten von den Umweltambitionen in der anstehenden Reform. Im Gegensatz zu freiwilligen Maßnahmen erreiche man mit den Anforderungen an die Basisprämie alle Betriebe und damit das Gros der Flächen, betonte Hogan. Weil die zusätzlichen Umweltanforderungen überall in der EU gelten sollen, würden Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen. Gerade die EU-Mitgliedstaaten, die vor einer Renationalisierung der GAP warnten, sollten den Teil des Kommissionsvorschlags unterstützen, in dem es um gemeinsame Vorschriften ginge.