Foto: BayWa

Köstinger und Anschober gegen geschwächte EU-Pestizidvorschriften

 

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudolf Anschober haben am Montag im Ö1-„Mittagsjournal“ einer möglichen Aufweichung der EU-Pestizidvorschriften für Importe eine klare Absage erteilt: „Was in Europa verboten ist, soll auch bei Importlebensmitteln aus Drittstaaten nicht erlaubt sein“, sagte Köstinger in einem der APA übermittelten Statement.Anlass war ein Bericht der NGO „Corporate Europe Observatory“ (CEO), der den Zeitraum 2017 bis 2019 umfasst und in dem vor einer Aufweichung der EU-Vorschriften bezüglich der Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden in Lebensmitteln gewarnt wurde. Ein derartiger Vorstoß von Lobbys und Importländern wie USA und Brasilien soll unter der damals zuständigen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Polen und den Niederlanden, Unterstützung erhalten haben. Dem gegenwärtigen Gesundheitsminister Anschober waren diese Vorwürfe nicht bekannt, wie er gegenüber Ö1 sagte, er wolle die Vorwürfe in den nächsten Tagen aufklären.

„Gesundheitsminister Anschober hat meine volle Unterstützung, wenn es darum geht, die gleichen Regeln auch für Importe aus Drittstaaten auf EU-Ebene durchzusetzen“, sagte Köstinger dazu. Denn die österreichische Landwirtschaft wäre von diesem Thema stark betroffen, weil sie unter großem Druck von Billigimporten stehe. „Belastete Erdäpfel aus Ägypten, Erdbeeren aus China oder sogar Hormonfleisch aus Amerika dürfen nicht auf unseren Tellern landen. Für uns ist klar: Wir wollen keine Anhebung der Höchstwerte von Rückständen für importierte Lebensmittel“, so Köstinger.

Die Rückstandshöchstgehalte werden in der EU seit 2005 harmonisiert festgesetzt, und zwar auf der Grundlage der „Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs“. Die Umsetzung dieser Verordnung in Österreich fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.