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EU-Prüfer mahnen mehr integrierten Pflanzenschutz ein

Pflanzenschutzmittel können die Umwelt belasten und die menschliche Gesundheit gefährden. Seit 1991 verfügt die EU über Vorschriften für ihre Zulassung und Verwendung. Mehrere EU-Mitgliedstaaten waren mit der Umsetzung in Verzug, und gegen zwei wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Prüfer stellten fest, dass die Europäische Kommission die Umsetzung nicht ausreichend geprüft hatte. Beispielsweise haben nicht alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung der Landwirte zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes in nationales Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie wurden Landwirte zu integriertem Pflanzenschutz verpflichtet. Integrierter Pflanzenschutz bedeutet, dass der Rückgriff auf Pestizide erst dann erfolgt, wenn Prävention und andere Methoden versagen. Parallel dazu wurde die Kategorie „Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko“ eingeführt. Bisher wurden jedoch nur 16 (3 %) von 487 Wirkstoffen zur Verwendung freigegeben. Außerdem gibt es für Landwirte nur wenige Anreize, ihre Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern. Dabei weisen sie darauf hin, dass es unterlassen wurde, die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zu einer Bedingung für GAP-Zahlungen zu machen.

„Bislang war die Europäische Union nicht in der Lage, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden durch Landwirte wesentlich zu verringern und zu kontrollieren“, so Samo Jereb, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Eine Gelegenheit, dieses Problem angemessen anzugehen, ergab sich im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, die im Jahr 2021 in Kraft tritt, doch diese Gelegenheit wurde leider verpasst.“

Die Prüfer gelangen zu dem Schluss, dass der Kommission eine belastbare Evidenzbasis fehlt. Da die Europäische Kommission wegen wachsender Bedenken in der Bevölkerung und im Parlament derzeit eine Bewertung der Rechtsvorschriften in diesem Politikbereich vornimmt, empfehlen die Prüfer,

  • die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene zu überprüfen;
  • die Möglichkeit, den integrierten Pflanzenschutz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verknüpfen;
  • die Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln zu verbessern;
  • bessere Risikoindikatoren zu entwickeln.

Der Sonderbericht Nr. 05/2020 „Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“ ist in Deutsch auf eca.europa.eu abrufbar. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof ausspricht, wird umgesetzt.