Grüne fordern EU-Kommission zur Nachbesserung auf
Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2023 bis 2027 wird gerade im Europäischen Parlament debattiert, es folgt die Abstimmung über die Position des Europäischen Parlaments für die Verhandlungen („Trilog“) mit dem Rat und der Europäischen Kommission. Die Grünen/EFA fordern grundlegende Nacharbeiten der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen Vorschlag, der bisher weder die Biodiversitätsstrategie, noch die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beinhaltet. Weitere Forderungen der Grünen/EFA sind die Deckelung der Zahlungen und ein Ende der Bindung von Subventionen an die Größe der landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen, die Förderung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, Kopplung der Subventionen an die Einhaltung hoher und verbindlicher Standards für Klimaschutz, Biodiversität, Pestizideinsatz und Tierwohl, verkürzte Lieferketten und die Förderung lokaler Produktion.
Abgestimmt wird ein Paket bestehend aus der Verordnung über die GAP-Strategiepläne, der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation und der Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP. Die GAP soll nach einer zweijährigen Übergangsverordnung ab dem Jahr 2023 in Kraft treten.
Die EU-Kommission will Subventionen an so genannte „eco schemes“ für Klima- und Umweltschutz, Einsatz von Pestiziden und Antibiotika binden, überlässt die Ausgestaltung aber den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Die Auszahlung nach Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche fördert den dramatischen Verlust kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe. Die Grünen/EFA fordern, die Biodiversitätsstrategie und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ („Farm-to-Fork-Strategie“) der EU-Kommission mit verbindlichen Klimazielen und dem Schutz der Biodiversität in der GAP zu verankern. In der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ fordert die EU-Kommission, den Einsatz von Pestiziden und Antibiotika um die Hälfte zu verringern, die Biodiversitätsstrategie sieht vor, dass zehn Prozent der Flächen zu High-Diversity Landschaften mit Pufferzonen, Hecken, Brachflächen, Terrassen und Tümpeln werden sollen.