Gahr sieht Weidezonen als unabdingbar für Wolfsmanagement
Um die rechtliche Situation rund um die Rückkehr der Wölfe in Österreich zu beurteilen, wurde vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs ein Gutachten von Professor Dr. Norer in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten versucht die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Regulierung von Wolfsbeständen – insbesondere auf österreichischer Ebene – aufzuzeigen. In der Mitgliederversammlung vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs wurde die Studie nun offiziell beschlossen. Darin kommt Dr. Norer klar zu dem Schluss, dass die Änderung der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie zwar rechtlich möglich sind, aufgrund der hohen Hürden und der notwendigen politischen Positionen eher unrealistisch sind. Die Einrichtung von „Wolfsschutzgebieten“ und „wolfsfreien Zonen“ ist europarechtlich unzulässig.
„Ich begrüße das Gutachten und bin froh, dass wir nun endlich ein Papier haben, auf das wir unsere Arbeit stützen können. Ernüchternd ist die Tatsache, dass die Senkung des Schutzstatus zwar rechtlich möglich ist, doch praktisch nicht durchsetzbar ist. Trotzdem müssen wir alles daran setzen, auf allen Ebenen – Europa, Bund und Land – die bestmögliche Lösung für die Wolfsproblematik zu erreichen“, so Gahr.
In seinem Gutachten kommt Dr. Norer klar zu dem Schluss, dass die Ausweisung von Weideschutzgebieten mittels Landesverordnung empfohlen wird. Besonders Gebiete, in denen aufgrund der topografischen Lage kein Herdenschutz möglich ist und die Almwirtschaft in Gefahr ist, können als „Weideschutzgebiet“ definiert werden. Mögliche Entnahmen von Problemwölfen müssen im Einzelfall immer geprüft werden und mittels Bescheid behördlich erteilt werden.
„Unsere Aufgabe ist es jetzt, dass wir Weideschutzgebiete definieren müssen. In vielen Gebieten in Tirol ist kein Herdenschutz möglich. Zahlreiche Studien haben das bereits bewiesen und auch die Praxis zeigt es Jahr für Jahr, dass die Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere steigen. In Finnland und Schweden wird das bereits praktiziert und funktioniert. Laut dem Gutachten von Dr. Norer ist es auch in Österreich möglich und darum müssen wir uns an die Arbeit machen, alle Möglichkeiten, die uns das Norer-Gutachten aufzeigt, auch umzusetzen. Es braucht daher eine österreichweite Abstimmung und Zusammenarbeit, um eine bundesweite Strategie erarbeiten zu können “, fordert Gahr abschließend.