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EU will unfaire Handelspraktiken unterbinden

Eine Verordnung über unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette wird innerhalb der EU-Kommission abschließend beraten. Nächsten Donnerstag will EU-Agrarkommissar Phil Hogan seinen Vorschlag in Brüssel vorstellen. Kernpunkte sind vier verschiedene unfaire Praktiken, die in allen EU-Mitgliedstaaten verboten werden sollen. Das sind um mehr als 30 Tage verspätete Zahlungen für verderbliche Produkte, kurzfristige Stornierungen von verderblichen Erzeugnissen, die dem Erzeuger keinen Verkauf an einen anderen Abnehmer mehr erlauben, einseitige und vor allem rückwärtige Änderungen von Menge, Qualitäten und Preisen sowie Abschläge für verdorbene Ware, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat. Die EU-Mitgliedstaaten sollen diese vier „Gebote“ für Abnehmer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durchsetzen und gegebenenfalls Strafen gegen diese festschreiben.

Die EU-Kommission regt an, dass sich die Kartellbehörden in den EU-Mitgliedstaaten zukünftig der unfairen Handelspraktiken annehmen. Anonyme Beschwerden sollen ermöglicht werden, damit Landwirte nicht aus Furcht vor weiteren Nachteilen auf eine Beschwerde verzichten. Andere unfaire Handelspraktiken werden im Vorschlag nicht direkt verboten. Sie sollen lediglich dann unterbleiben, wenn sie nicht ausdrücklich in einem Vertrag zwischen dem Landwirt und seinem Abnehmer vereinbart wurden. Dazu gehören die Rücksendung unverkaufter Ware, Listungsgebühren und eine Beteiligung von Lieferanten an Werbemaßnahmen.

Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken mit der schwachen Stellung der Landwirte innerhalb der Nahrungsmittelkette. Gemeint sind vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch Lebensmittelkonzerne. Betroffen sind Abnehmer mit mehr als 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Jahresumsatz, die nach der Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr sind. Ziel des Vorschlags sei es, die Einkommen der Landwirte in der EU zu verbessern, da unfaire Handelspraktiken die Gewinnmargen der Erzeuger verkleinerten, erklärt die EU-Kommission. Sie weiß um bereits bestehende, nationale Gesetze gegen Zahlungsverzögerungen und andere Missstände. Aber es geht der EU-Kommission darum, in allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Mindeststandards festzulegen, um auf dem EU-Binnenmarkt für Chancengleichheit zwischen den Landwirten zu sorgen.