EU-Rechnungshof: „Basisprämien verfehlen Ziel“
Der EU-Rechnungshof hat die größte Maßnahme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Basisprämienregelung für Landwirte, unter die Lupe genommen. Die Prämien werden zwar korrekt ausgezahlt, verfehlen aber zuweilen ihr Ziel einer angemessenen Einkommensstützung, mahnen die Prüfer in ihrem Sonderbericht einen genaueren Zuschnitt der Direktzahlungen in der anstehenden Reform an. Durch die Basisprämien sollten Landwirte mit einem gesicherten Grundeinkommen ausgestattet werden. Da die Prämien pro Fläche gezahlt werden, kämen Großbetriebe zu gut weg, kritisieren die Rechnungsprüfer. Auch weil die Basisprämien nicht streng am Einkommensbedarf der Landwirte bemessen werden, ginge Geld verloren. So würden außerlandwirtschaftliche Einkommen oder die Produktivität der Nutzflächen nicht berücksichtigt.
Schließlich bemängelt der Rechnungshof die verschiedenen Systeme in den EU-Mitgliedstaaten. In lediglich sechs von 18 EU-Mitgliedstaaten gebe es bis 2019 einheitliche Flächenprämien. Mit Zahlungen von 60 bis 1.430 Euro/ha seien die Unterschiede in Spanien besonders groß. In Deutschland werden in den Regionen 155 bis 192 Euro/ha gezahlt und ab 2019 eine einheitliche Basisprämie von 175 Euro/ha. In Österreich betrug der durchschnittliche Wert eines Zahlungsanspruchs im Jahr 2015 200 Euro/ha.