Dürrehilfen sollen „ärgsten Druck von Bauern nehmen“
Die außerordentliche Trockenheit und Dürre sowie der dadurch bedingte Schädlingsbefall haben heuer viele österreichische Land- und Forstwirte in eine existenzielle Notlage gebracht. „In dieser Situation ist es erforderlich gewesen, dass die Regierung den Betroffenen mit einem Maßnahmenpaket, wie es nun in seiner finalen Form vorliegt, zu Hilfe kommt“, erklärten die Agrarsprecher von ÖVP und FPÖ, Georg Strasser und Maximilian Linder, vor Journalisten. „Das sind wir den Bauern schuldig, denn sie leben mit und von der Natur und sind daher auch von den Folgen des Klimawandels am stärksten betroffen – ohne im geringsten Verursacher dieser Entwicklung zu sein“, ergänzte Strasser.
Allein im Grünland und Ackerbau betrugen die Schäden heuer 300 Mio. Euro, im Forst waren es weitere 200 Mio. Euro. Mit dem in der letzten Nationalratssitzung von den Regierungsparteien auf den Weg gebrachten 60-Millionen-Euro-Hilfspaket sollen nun „die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen bei den rund 18.200 betroffenen Betrieben (OÖ: 8.800, NÖ: 4.500, Tirol: 2.200, Salzburg: 1.200, Vorarlberg: 900, Kärnten: 475, Burgenland: 76) abgefedert werden“. Man sei sich bewusst, so Strasser weiter, dass nur ein kleiner Teil der Schäden kompensiert werden könne, doch es gehe darum, „den ärgsten Druck von den Bauern in den hauptbetroffenen Gebieten zu nehmen. Diese Hilfen sollen ihnen zeigen, dass die Gesellschaft sie nicht allein lässt und sie in ihren Bemühungen möglichst nicht nachlassen mögen“.
Das Hilfspaket gliedert sich in drei finanziell gleichwertige Schwerpunkte: Neben Erleichterungen bei Agrarinvestitionskrediten, etwa durch die Stundung von Tilgungsraten und einer Laufzeitverlängerung bis maximal ein Jahr sowie einer Agrarsonderkreditaktion „Trockenheit“ (Direktzinsenzuschuss von 5.000 bis höchstens 50.000 Euro je Betrieb für Darlehen, die frühestens ab 1. Oktober 2018 abgeschlossen wurden, mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren und einem Zinssatz von maximal 2,5%), wird es als weitere wichtige Maßnahme auch 20 Mio. Euro an Direktbeihilfen für von Trockenheit betroffene tierhaltende Betriebe geben. Diese Direktbeihilfen werden vorrangig Betrieben in Grünland dominierten Regionen zugutekommen, denen der Verlust ihrer wirtschaftlichen Grundlage droht.
Zur Abgrenzung der Gebietskulisse nach objektiven Kriterien auf Ebene der Katastralgemeinden wurden das langfristige (zehn Jahre im Vergleich) und das kurzfristige (42 aufeinanderfolgende Tage) Niederschlagsdefizit anhand der Daten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und der Österreichischen Hagelversicherung festgelegt. Ferner wurden der absolute Niederschlagswert (mindestens 220 mm) und die Abweichung zum langjährigen Durchschnitt (maximal 320 mm) als Parameter zugrunde gelegt. Der Zuschuss beträgt 50 Euro/RGVE und wird nur für Tiere ausbezahlt, die auf Grünland und Ackerfutterflächen stehen.
Das Paket enthält auch Hilfsmaßnahmen für die Forstwirtschaft, die heuer besonders von der Borkenkäferproblematik betroffen ist. Hier werden im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung 20 Mio. Euro für Sofortmaßnahmen (Forstschutz und Schadholzmanipulation) sowie 15 Mio. Euro für die Wiederbewaldung der Katastrophenflächen zur Verfügung gestellt. „Aus forstlicher Sicht wird es auch notwendig sein, in die fachliche Diskussion einzusteigen und Alternativen für die Fichte zu finden, um einen klimafitten Wald für die Zukunft zu gewährleisten“, mahnte Strasser. Ebenso unerlässlich ist für ihn die künftige Fokussierung auf den Forschungsbereich, um in der Futtermittelfrage bei einem fortschreitenden Klimawandel vorbereitet zu sein.
Die dritte, sehr wichtige Säule ist Linder zufolge die Versicherungsprämienförderung, die nicht nur die Anhebung des öffentlichen Zuschusses zur Agrarversicherungsprämie von 50 auf 55% vorsieht (rund 12 Mio. Euro notwendig), sondern ebenso die Neueinführung einer Tierausfallversicherung, was einen Finanzbedarf bei Bund und Ländern zwischen 5,5 und 11 Mio. Euro ergibt. „Ziel ist es, damit die Bereitschaft der heimischen Landwirte zur Selbstvorsorge zu steigern“, so der FP-Agrarsprecher.
Das Maßnahmenpaket sei in sehr enger Abstimmung mit den Landwirtschaftskammern der Bundesländer sowie den Landesregierungen geschnürt worden, betonten die beiden Abgeordneten. Landwirte können den Online-Antrag in den nächsten Wochen über ihren eAMA-Portalzugang stellen oder die Hilfe ihrer Bezirksbauernkammer/Außenstelle in Anspruch nehmen. Die Auszahlung der Mittel wird aus organisatorischen Gründen ab Jänner 2019 erfolgen.